Risikokapital-Gesetz: Steuervorteile

Das Gesetz 27349 (im Folgenden: das “Gesetz”), das am 14. April 2017 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und auch als das Risikokapital-Gesetz bekannt ist, statuiert bestimmte Vorteile, die darauf abzielen, Unternehmen mit Risikokapital zu unterstützen.

Obwohl die Einführung der Vereinfachten Gesellschaft (SAS), auf die bereits in früheren Newslettern Bezug genommen wurde, in der Tat den wichtigsten Aspekt dieses Gesetzes darstellt, führt selbiges daneben auch einige steuerliche Vorteile ein.

In nur vier Artikeln statuiert Kapitel II unter dem Titel „Steuerliche Behandlung“ unter anderem die folgende Vorteile:

  • Das Gesetz führt die Möglichkeit ein, einen bestimmten Prozentsatz der Kapitaleinlagen, die Investoren in eine Kapitalgesellschaft einbringen, von der Einkommenssteuer abzusetzen.
  • Absetzbarer Prozentsatz: Genauer dürfen von der Einkommenssteuer bis zu 75% der Einlagen abgesetzt werden, die Investoren in die jeweilige Kapitalgesellschaft eingebracht haben. Die Grenze beträgt dabei 10% des zu versteuernden Netto-Einkommens entweder des laufenden Geschäftsjahres oder eines entsprechenden Zeitraums ab dem Beginn der Tätigkeit.
  • Absetzbarer Prozentsatz in weniger entwickelten Bereichen mit weniger Zugang zu Finanzierung: Hier liegt der absetzbare Prozentsatz bei bis zu 85% der eingebrachten Kapitaleinlagen.
  • Der verbleibende Prozentsatz kann schließlich innerhalb von 5 Geschäftsjahren ab dem Jahr, in dem die Kapitialeinlagen eingebracht wurden, abgesetzt werden.
  • Voraussetzungen, um die genannten Vorteile zu erhalten: Die Kapitaleinlage muss von dem Geschäftsjahr an, in dem sie getätigt wurde, für mindestens zwei Jahre erhalten bleiben. Verlangt der Investor eine volle oder teilweise Rückerstattung seiner Einlagen, so ist er verpflichtet, den abgesetzen Betrag sowie die entsprechenden Ausgleichszinsen in seiner Einkommenssteuererklärung zu verzeichnen.
  • Die genannten Steuervorteile greifen nicht, wenn die Kapitaleinlagen eingebracht werden, nachdem das Unternehmen Bestrebungen eingeleitet hat, ein Enterprise zu werden.
  • Der jährliche Höchstsatz, um sich für dich genannten Vorteile zu bewerben, liegt bei 0,02% des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP). Sofern eine Investitionverpflichtung besteht, wird dieser Prozentsatz anhand der von der Exekutive zu diesem Zweck entwickelten Mechanismen bestimmt.
  • Rückwirkende Anwendung: Die gesetzlichen Begünstigungen können auch rückwirkend bis zum 1. Juli 2016 geltend gemacht werden, sofern der Begünstigte dies spätestens 90 Tage nach Inkraftreten des Gesetzes beantragt.
  • Umsetzung: Die argentinischen Steuerbehörden („AFIP“) sind dafür zuständig, ein allgemeines Informationssystem für Risikokapital-Instanzen einzurichten, um dort die entsprechenden Informationen bezüglich der Investitionen einzureichen.
  • Einlagen müssen in Form von Bargeld oder als realisierbare, liquide Vermögenswerte eingebracht werden.
  • Das Gesetz verpflichtet Investoren, eine Bescheinigung zu erstellen, die sodann wie eine Steuererklärung gelten soll. Falls erforderlich, werden die Zinsen und Strafen des Gesetzes 11683 (Steuerprozessordnung) auf den Steuerbegünstigten sowie etwaige Gesamtschuldner entsprechend angewandt. Daneben können sich Risikokapitalgeber auch wegen der Straftat des Steuerbetrugs gemäß dem Gesetz 24769 strafbar machen.
  • Verzeichnis der Risikokapital-Instanzen: Das Gesetz sieht weiterhin ein Register vor, in dem die Bescheinigungen derjenigen Risikokapital-Instanzen einzutragen sind, die Investitionen erhalten. Ein Unternehmen haftet dabei unbegrenzt gesamtschuldnerisch für seinen Investor wegen Steuerhinterziehung, sollten die Angaben in der Bescheinigung falsch oder ungenau sein.
  • Erwähnenswert ist schließlich, dass die Exekutive berechtigt ist, den Prozentsatz des Netto-Einkommens eines Geschäftsjahres zu reduzieren, der die Grenze eben jener Steuerbegünstigung darstellt, die das Gesetz gewährleistet.

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