Die Generaldirektion für Verbraucherschutz und Verteidigung der Stadt Buenos Aires erließ am 15. März 2024 die Vorschrift DI-2024-1659-GCABABA-DGDYPC, welche das „Protocolo de Ventanilla del Turista“ (Protokoll) einführte. Dieses trat am 18. März 2024 in der autonomen Stadt Buenos Aires gemäß Gesetz Nr. 757 in Kraft.
Gemäß dieser Vorschrift können nicht in Buenos Aires ansässige Touristen das „Ventilla del Turista“ nutzen, bevor sie das im Gesetz Nr. 757 vorgesehene Verfahren zur Beilegung von Konflikten aus Verbraucherbeziehungen im touristischen Bereich einleiten.
Unternehmen, die touristische Waren und Dienstleistungen anbieten, werden aufgefordert, sich dem „Ventilla del Turista“ anzuschließen, um die Beschwerden von Touristen schnell und effektiv zu bearbeiten.
Touristen können ihre Beschwerden mündlich oder schriftlich einreichen, wobei sie nachweisen müssen, dass sie nicht in der Stadt ansässig sind. Sie müssen den Grund ihres Besuchs, den betroffenen Anbieter, die Fakten und Beweise ihrer Beschwerde sowie die gewünschte Entschädigung angeben.
Anbieter müssen eingehende Beschwerden innerhalb von 24 bis 48 Arbeitsstunden gemäß den Bestimmungen von Gesetz Nr. 757 bearbeiten. Andernfalls werden die Beschwerden automatisch zu offiziellen Beschwerden gemäß den im genannten Gesetz festgelegten Verfahrensregeln.