{"id":3370,"date":"2017-10-10T10:45:19","date_gmt":"2017-10-10T13:45:19","guid":{"rendered":"http:\/\/canosa.com\/?p=3370"},"modified":"2017-10-10T10:45:19","modified_gmt":"2017-10-10T13:45:19","slug":"einfuehrung-einer-neuen-geschaeftsform-die-verspricht-die-unternehmensstrukturen-argentinien-zu-revolutionieren-die-vereinfachte-gesellschaft-sas","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/canosa.com\/de\/einfuehrung-einer-neuen-geschaeftsform-die-verspricht-die-unternehmensstrukturen-argentinien-zu-revolutionieren-die-vereinfachte-gesellschaft-sas\/","title":{"rendered":"Einf\u00fchrung einer neuen Gesch\u00e4ftsform, die verspricht, die Unternehmensstrukturen in Argentinien zu revolutionieren: Die Vereinfachte Gesellschaft (SAS)."},"content":{"rendered":"<p>Das Gesetz 27,349, auch bekannt als das \u201cGesetz zur Unterst\u00fctzung von Risikokapital\u201d verspricht, die allt\u00e4gliche Praxis des Unternehmensrechts und in Gesch\u00e4ftsangelegenheiten zu revolutionieren.<\/p>\n<p>In Gesch\u00e4ftsangelegenheiten werden \u00fcblicherweise neue Gesetze eingef\u00fchrt, nachdem sich eine gewisse Gesch\u00e4ftspraxis etabliert hat &#8211; grunds\u00e4tzlich regulieren Gesetze dementsprechend eine gewohnheitsrechtliche Gesch\u00e4ftspraxis. Die wichtigste Neuerung im Fall des Risikokapitalgesetzes ist die Einf\u00fchrung einer neuer Gesch\u00e4ftsform, der sog. Vereinfachten Gesellschaft oder SAS, durch die Gesch\u00e4ftsbed\u00fcrfnisse antizipiert werden. Die Einf\u00fchrung der SAS hat uns derart kalt erwischt, dass Praktiker und qualifizierte Privatpersonen sich zun\u00e4chst an diese neue Regelung anpassen und ihr Vorgehen modernisieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Das Gesetz zur Unterst\u00fctzung von Risikokapital f\u00fchrt einige interessante Konzepte ein, darunter etwa Steuervorteile f\u00fcr Investitionen in \u201cRisikokapital\u201d (vgl. dazu fr\u00fchere Artikel), die wichtigste Neuerung ist jedoch die Einf\u00fchrung der SAS, die verspricht, die Gesch\u00e4ftspraxis zu revolutionieren und durch die die Notwendigkeit der bis dato gebr\u00e4uchlichsten Gesch\u00e4ftsformen (d.h. die Argentinische Gesellschaft \u201cS.A.\u201d und die Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung \u201cS.R.L.\u201d) in Frage gestellt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong><u>Die Vereinfachte Gesellschaft (SAS) \u00a0\u2013 eine neue Gesch\u00e4ftsform.<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Zun\u00e4chst ist diese neue Gesch\u00e4ftsform prim\u00e4r in dem Gesetz 27,349 \u201cGesetz zur Unterst\u00fctzung von Risikokapital\u201d sowie dem Gesellschaftsgesetz (Gesetz Nr. 19,550) geregelt.<\/p>\n<p>Zu den bemerkenswertesten Eigenschaften der SAS z\u00e4hlen die folgenden:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine SAS kann von einer oder mehreren nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen gegr\u00fcndet werden, deren Haftung auf die volle Bezahlung der gezeichneten\/ erworbenen Aktien begrenzt ist.<\/li>\n<li>Die SAS einer einzelnen Person kann sich nicht an der Einzelpersonen-SAS einer anderen Person beteiligen oder eine solche gr\u00fcnden.<\/li>\n<li>Der Vorstand einer SAS muss nicht aus einer Mehrheit argentinischer Einwohner bestehen &#8211; tats\u00e4chlich gen\u00fcgt insoweit bereits ein Einheimischer.<\/li>\n<li>Meetings k\u00f6nnen auf digitalem Wege stattfinden (Video- oder Telefonkonferenz).<\/li>\n<li>In Buenos Aires hat die Gewerbekontrollbeh\u00f6rde (\u201cIGJ\u201d) lediglich die Register-Macht, d.h. diese kann nicht den Inhalt der Dokumente kontrollieren und analysieren, sondern lediglich die Einhaltung der Formalia \u00fcberwachen.<\/li>\n<li>Minimaler Inhalt der Gr\u00fcndungsurkunde:<\/li>\n<li><u>Bez\u00fcglich Aktion\u00e4ren, die nat\u00fcrliche Personen sind<\/u>: Name, Alter, Familienstand, \u00a0Nationalit\u00e4t, Beruf, Wohnort, Personalausweisnummer (DNI\/CUIT\/CUIL\/CDI);<\/li>\n<li><u>Bez\u00fcglich Aktion\u00e4ren, die juristische Personen sind:<\/u> Gesellschaftsname, Gesch\u00e4ftssitz, pers\u00f6nliche Informationen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, CUIT oder CDI der ausl\u00e4ndischen juristischen Person, falls erforderlich, und Nachweis \u00fcber die Registrierung gem\u00e4\u00df Abschnitt 118 oder 123 der Gesellschaftsgesetzes.<\/li>\n<li><u>Name der Gesellschaft: <\/u>Muss die Formulierung \u201c<em>Sociedad por Acciones Simplificada<\/em>\u201d oder \u201c<em>SAS<\/em>\u201d enthalten. Andernfalls sind die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Gesellschaftsvertreter unbeschr\u00e4nkt und gesamtschuldnerisch f\u00fcr die Aktivit\u00e4ten der Gesellschaft haftbar.<\/li>\n<li><u>Zweck:<\/u> Kann variieren, die Hauptaktivit\u00e4ten m\u00fcssen aber eindeutig und pr\u00e4zise angegeben werden. Diese Aktivit\u00e4ten k\u00f6nnen, m\u00fcssen aber nicht in Verbindung zueinander stehen.<\/li>\n<li><u>Laufzeit: <\/u>muss bestimmt sein.<\/li>\n<li><u>Gesellschaftskapital und Verteilung unter den Aktion\u00e4ren: <\/u>muss in inl\u00e4ndischer W\u00e4hrung angegeben werden. Die Aktiengattungen, die Methode zur Ausgabe von Aktien, andere Eigenschaften der Aktien sowie, falls erforderlich, Ma\u00dfnahmen zur Kapitalerh\u00f6hung m\u00fcssen angegeben werden. Insoweit besteht absolute Freiheit einzuf\u00fchren, was jeweils f\u00fcr erforderlich gehalten wird.<\/li>\n<li><u>Profite: <\/u>Die Vorschriften zur Verteilung von Profiten und zur Tragung von Verlusten sind anwendbar.<\/li>\n<li><u>Sonstiges: <\/u>Die erforderlichen Klauseln zur Bestimmung der Rechte und Pflichten der Aktion\u00e4re untereinander und gegen\u00fcber Dritten.<\/li>\n<li><u>Liquidierung<\/u>: Die Klauseln betreffend die Funktionsf\u00e4higkeit der Gesellschaft, ihre Aufl\u00f6sung und Liquidierung.<\/li>\n<li><u>Jahresend-Datum.<\/u><\/li>\n<li>Bekanntmachung: Die SAS muss f\u00fcr einen (1) Tag im Amtsblatt ihres Gr\u00fcndungsortes ver\u00f6ffentlicht werden. Der rechtliche Hinweis muss enthalten:\n<ul>\n<li><u>Bei der Gr\u00fcndung der SAS: <\/u>Die grundlegenden Daten der oben genannten Gr\u00fcndungsurkunde und der Gesch\u00e4ftsordnung.<\/li>\n<li><u>Im Fall der \u00c4nderung der Gr\u00fcndungsurkunde oder der der Aufl\u00f6sung der SAS:<\/u>\n<ul>\n<li>Die Entscheidung, die Gr\u00fcndungsurkunde zu \u00e4ndern.<\/li>\n<li>Das Datum des \u00c4nderungs-\/Aufl\u00f6sungbeschlusses der Aktion\u00e4re auf der Aktion\u00e4rsversammlung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><u>Registrierung:<\/u> Die Registrierung muss binnen von 24 Stunden ab dem Werktag erfolgen, an dem die relevanten Dokumente eingereicht wurden, vorausgesetzt, der Antragsteller verwendet das von der IGJ zur Verf\u00fcgung gestellte Muster von Gr\u00fcndungsurkunde und Satzung.<\/li>\n<li>Restriktionen: Um die Struktur der SAS einzuf\u00fchren und zu erhalten, darf die SAS weder unter einen der in Abschnitt 299 des Gesellschaftsgesetzes genannten F\u00e4lle fallen, noch \u00fcber Tochtergesellschaften verf\u00fcgen, welche 30% des Kapital der SAS besitzen und einem der besagten F\u00e4lle unterfallen (es sei denn, das Gesellschaftskapital liegt bei AR$10.000.000). Das hei\u00dft, die SAS darf nicht: (i) \u00f6ffentlich notiert sein, (ii) sich mehrheitlich in Staatsbesitz befinden, (iii)Kapitalisierung oder Transaktionen abwickeln, die \u00f6ffentlich gehandelte Wertpapiere erfordern, (iv) \u00f6ffentliche Dienstleistungen erbringen. Verst\u00f6\u00dft eine SAS gegen einen der genannten Punkte, muss sie binnen von sechs (6) Monaten nach Bekanntwerden des Versto\u00dfes in eine der Gesellschaftsformen des Gesellschaftsgesetzes umgewandelt werden. \u00a0In diesem Zeitraum bis zur Einreichung im Register sind die Aktion\u00e4re gegen\u00fcber Dritten unbegrenzt und gesamtschuldnerisch haftbar, unabh\u00e4ngig von etwaigen anderen Haftungsverpflichtungen.<\/li>\n<li><strong>Eine SAS wird jedoch niemals als Gesellschaft betrachtet, die Abschnitt 299 des Gesellschaftsgesetzes unterf\u00e4llt, selbst wenn das Gesellschaftskapital den gesetzlichen H\u00f6chstwert (aktuell AR$10.000.000) \u00fcberschreitet.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><u>Erste<\/u><\/strong><strong> <u>Einreichung<\/u> <u>der<\/u> <u>Gr\u00fcndungurkunde<\/u> <u>und<\/u> <u>Gesch\u00e4ftsordnung<\/u> <u>sowie<\/u> <u>nachfolgende<\/u> <u>Einreichungen<\/u>: <\/strong><\/p>\n<p>In Buenos Aires ist die Unternehmenskontrollbeh\u00f6rde (\u201eIGJ\u201c) f\u00fcr die Eintragung der SAS zust\u00e4ndig. Die Einreichung erfolgt \u00fcber ein Management-System Digitaler Dokumentation (\u201cGDE\u201d) sowie \u00fcber das System der Fernbearbeitung (\u201cTAD\u201d).<\/p>\n<p>Anbei finden sie von der IGJ zur Verf\u00fcgung gestelltes Muster der Satzung einer SAS.<\/p>\n<p>Die Nummer f\u00fcr das Anmeldungsverfahren ist der CUIT (Steueridentifikationsnummer) der SAS.<\/p>\n<p><strong><u>Gesellschaftskapital: Aktien.<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Das Kapital wird in Aktien aufgeteilt. Bei der Gr\u00fcndung darf das Kapital den Wert zweier existenzsichernder L\u00f6hne (derzeit AR$17.720) nicht unterschreiten.<\/p>\n<p>Der Bezug und die Bezahlung von Aktien m\u00fcssen in \u00dcbereinstimmung mit den in der Gr\u00fcndungsurkunde festgelegten Konditionen, Proportionen und Bedingungen erfolgen. Mindestens 25% der Einlagen in bar m\u00fcssen im Zeitpunkt des Bezug bezahlt sein. Der restlichen Betrag muss in nicht mehr als zwei (2) weiteren Wochen gezahlt werden. Sachleistungen m\u00fcssen im Zeitpunkt des Bezug vollst\u00e4ndig bezahlt sein.<\/p>\n<p>Einlagen k\u00f6nnen in bar oder als Sacheinlagen eingebracht werden. Sacheinlagen k\u00f6nnen bis zu dem Wert eingebracht werden, auf den sich die Aktion\u00e4re jeweils einstimmig geeinigt haben. In der Gr\u00fcndungsurkunde muss die gew\u00e4hlte Bewertungsmethode oder, andernfalls der Marktwert, angegeben werden. Im Fall der Insolvenz oder Liquidierung der Gesellschaft k\u00f6nnen die Gl\u00e4ubiger die Bewertung innerhalb von f\u00fcnf (5) Jahren ab der Einbringung der Einlagen anfechten. Der Einspruch wird keinen Erfolg haben, wenn die Bewertung durch ein Gericht erfolgt ist. \u00a0Der Finanzbericht muss die Bewertungsmethode f\u00fcr Sacheinlagen angeben.<\/p>\n<p><strong>Nebenleistungen <\/strong>d\u00fcrfen vollzogen werden, entweder von Aktion\u00e4ren, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder dritten Anbietern. Diese Leistungen k\u00f6nnen <strong>in Leistungen bestehen, die bereits erbracht werden oder in Zukunft erbracht werden sollen, <\/strong>und ihr Einlagewert kann von den Aktion\u00e4ren in der Gr\u00fcndungsurkunde oder durch einstimmigen Beschluss festgelegt werden. Andernfalls wird der Einlagewert von einem oder mehreren, von der Aktion\u00e4ren durch einstimmigen Beschluss ernannten Experten bestimmt. Die Gr\u00fcndungsurkunde muss die gew\u00e4hlte Bewertungsmethode angeben.<\/p>\n<p>Der Leistungsbeitrag muss in der Gr\u00fcndungsurkunde und\/ oder weiteren Erg\u00e4nzungen genannt werden. Inhalt, Laufzeit, Methode, Kompensation, Strafen f\u00fcr Missachtung und alternative Methoden zur R\u00fcckzahlung, wenn die Einlage aus irgendeinem Grund unm\u00f6glich wird, m\u00fcssen angegeben werden. Diese Einlagen d\u00fcrfen nur auf Vereinbarung hin oder mit Zustimmung des Schuldners oder der Aktion\u00e4re ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Steht der Leistungsbeitrag noch ganz oder teilweise aus, bedarf der Transfer von Aktien desjenigen Aktion\u00e4rs, der den Leistungsbeitrag versprochen hat, des einstimmigen Einverst\u00e4ndnisses der Aktion\u00e4re. In diesem Fall muss ein Alternativmechanismus zur R\u00fcckzahlung etabliert werden.<\/p>\n<p><u>Aktion\u00e4re garantieren Dritten die gesamtschuldnerische und unbegrenzte R\u00fcckzahlung der Einlagen. <\/u><\/p>\n<p><strong><u>Kapitalerh\u00f6hung. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Wenn das Kapital erh\u00f6ht wird, k\u00f6nnen die Aktion\u00e4re auf der Aktion\u00e4rsversammlung \u00fcber die Eigenschaften der Aktien entscheiden und deren Gattung und Rechte angeben.<\/p>\n<p>Die Aktien k\u00f6nnen zu einem Nennwert oder einem h\u00f6heren Wert ausgegeben werden.<\/p>\n<p><strong>Wenn die Kapitalerh\u00f6hung 50% des registrierten Gesellschaftskapitals nicht \u00fcberschreitet, kann die Gr\u00fcndungsurkunde eine Kapitalerh\u00f6hung ohne vorherigen Aktion\u00e4rsbeschluss vorsehen.<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Unwiderrufliche Kapitaleinlagen. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Einlagen k\u00f6nnen Gegenstand einer nachfolgenden Ausgebung von Aktien sein, undzwar ab dem Datum, an dem die Einlagen durch den Vorstand der SAS akzeptiert wurden , der binnen von 15 Tagen ab der vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Zahlung der Einlagen entscheiden muss, diese anzunehmen oder abzulehnen. Die Konditionen und Voraussetzungen f\u00fcr die Bezahlung dieser Einlagen muss in den relevanten Vorschriften festgelegt werden.<\/p>\n<p><strong><u>Aktiengattungen. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die SAS kann registrierte, nicht \u00fcbertragbare Aktien aus Stamm- oder Vorzugsaktien ausgeben. Deren Nennwert sowie der Dividend und Stimmrechte in der jeweiligen Gattung m\u00fcssen angegeben werden.<\/p>\n<p>Auch verbuchte Aktien k\u00f6nnen ausgegeben werden.<\/p>\n<p>Die verschiedenen Aktiengattungen k\u00f6nnen &#8211; unabh\u00e4ngig von ihrem Kaufpreis &#8211; \u00fcber die gleichen Stimm- und Dividendenrechte verf\u00fcgen. Die Gr\u00fcndungsurkunde muss die Stimmrechte der jeweiligen Gattung nennen und ggf. angeben, ob sie eine oder mehrere Stimmen halten.<\/p>\n<p>Sollte das Aktienzertifikat nicht ausgegeben werden, wird der Aktienbesitz durch die Registerbescheinigung der SAS nachgewiesen, welche im Aktienbuch enthalten ist. Zus\u00e4tzlich muss die SAS Kontoausz\u00fcge ausgeben.<\/p>\n<p><strong><u>Aktien\u00fcbertragung. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Der Handelsmechanismus oder Transfer von Aktien muss in der Gr\u00fcndungsurkunde dargelegt werden, die bestimmen kann, dass jeder Transfer von Aktien unterschiedlicher Gattungen der Zustimmung der Aktion\u00e4re im Rahmen der Aktion\u00e4rsversammlung bedarf. Enth\u00e4lt die Gr\u00fcndungsurkunde keine solche Bestimmung, muss die SAS \u00fcber den Aktientransfer informiert und selbiger im Aktienbuch verzeichnet \u00a0werde, um gegen\u00fcber Dritten wirksam zu sein.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcndungsurkunde kann die \u00dcbertragung von Aktien insgesamt oder bestimmter Aktiengattungen untersagen, sofern die Verbotsklausel ab dem Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien <strong>nicht l\u00e4nger als zehn (10) Jahre gilt. \u00a0<\/strong>Die Verbotsklausel kann f\u00fcr einen Zeitraum von weniger als zehn (10) Jahren verl\u00e4ngert werden, wenn diese Entscheidung von den Aktion\u00e4ren des gesamten SAS-Kapitals getragen wird.<\/p>\n<p>Die Beschr\u00e4nkungen oder Verbote bez\u00fcglich des Aktientransfers m\u00fcssen im Aktienbuch verzeichnet werden. Wenn die Aktien zertifiziert werden, m\u00fcssen die Restriktionen\/ Verbote auch im Aktienzertifikat verzeichnet werden. Handelt es sich um verbuchte Aktien, m\u00fcssen die Restriktionen in den ausgegebenen Dokumenten registriert werden.<\/p>\n<p>Eine Aktien\u00fcbertragung ist ung\u00fcltig, wenn sie nicht mit den Bestimmungen der Gr\u00fcndungsurkunde \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n<p><strong><u>Vorstand und Aufsichtsrat.<\/u><\/strong><\/p>\n<p><u>Formfreiheit:<\/u><\/p>\n<p>Die Aktion\u00e4re k\u00f6nnen die Gesellschaftsstruktur und die Vorschriften bez\u00fcglich der \u00dcberwachung der Gesellschaftsorgane bestimmen.<\/p>\n<p>Hat die Gesellschaft lediglich einen Aktion\u00e4r, kann dieser allein die den Gesellschaftsorganen von rechts wegen zugeschriebenen Funktionen, einschlie\u00dflich der Funktion des rechtlichen Vertreters, aus\u00fcben, solange diese miteinander vereinbar sind.<\/p>\n<p><u>Aufsichtsrat.<\/u><\/p>\n<p>Vorstandsmitglieder, die am Vorstandstreffen teilnehmen m\u00fcssen, k\u00f6nnen selbst ohne vorherigen Hinweis Meetings einberufen. Die gleiche Regel gilt auch f\u00fcr Aktion\u00e4rstreffen.<\/p>\n<p>Entscheidungen des Vorstandstreffens sind g\u00fcltig, wenn alle Vorstandsmitglieder teilnehmen und die Entscheidung von einer in der Gr\u00fcndungsurkunde festgelegten Mehrheit beschlossen wird.<\/p>\n<p>Entscheidungen der Aktion\u00e4rsversammlung sind g\u00fcltig, wenn die anwesenden Aktion\u00e4re 100% des Kapital repr\u00e4sentieren und die Entscheidung einstimmig gef\u00e4llt wird.<\/p>\n<p><u>Vorstand. <\/u><\/p>\n<p>Den Vorstand der SAS bilden eine oder mehrere<strong> nat\u00fcrliche Personen<\/strong>, ob Aktion\u00e4re oder nicht, die in der Gr\u00fcndungsurkunde oder einer nachfolgenden Phase auf eine <strong>begrenzte oder unbestimmte<\/strong> Zeit ernannt werden.<\/p>\n<p>Gibt es kein Revisionsorgan, muss mindestens ein stellvertretendes Vorstandsmitglied ernannt werden. Die Ernennung oder Entlassung von Vorstandsmitgliedern muss im \u00d6ffentlichen Handelsregister registriert werden.<\/p>\n<p><strong>Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied, k\u00f6nnen die Befugnisse jedes Mitglieds in der Gr\u00fcndungsurkunde festgelegt werden oder eine gemeinschaftliche Befugnis bestimmt werden. <\/strong>Zudem muss <strong><u>mindestens ein <\/u><\/strong>Vorstandsmitglied in Argentinien wohnhaft sein.<\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische Vorstandsmitglieder m\u00fcssen \u00fcber einen Identifikationscode (\u201cCDI\u201d) verf\u00fcgen und einen Stellvertreter in Argentinien bestimmen. Weiterhin m\u00fcssen sie einen Standort in Argentinien angeben, an den Post zugestellt wird.<\/p>\n<p><u>Vorstandstreffen. <\/u><\/p>\n<p>Der Hinweis auf ein Vorstandstreffen sowie die Tagesordnung k\u00f6nnen auf digitalem Wege zugestellt werden. Eine Empfangsbest\u00e4tigung ist erforderlich.<\/p>\n<p>Die Meetings k\u00f6nnen am Gesch\u00e4ftssitz oder einem anderen Ort abgehalten werden. Es m\u00fcssen die Mittel zur Verf\u00fcgung stehen, die f\u00fcr eine simultane Kommunikation der Mitglieder erforderlich sind.<\/p>\n<p><strong>Das Protokoll muss von dem Vorsitzenden oder seinem rechtlichen Vertreter unterzeichnet werden. Die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung zur Nutzung technischer Mittel muss aufbewahrt werden.<\/strong><\/p>\n<p><u>Rechtliche Vertretung. <\/u><\/p>\n<p>Der rechtliche Vertretung der SAS kann durch <strong>eine oder mehrere nat\u00fcrliche Personen, ob Aktion\u00e4re oder nicht<\/strong>, erfolgen, die entsprechend den Vorschriften der Gr\u00fcndungsurkunde ernannt werden.<\/p>\n<p>Fehlt eine solche Bestimmung in der Gr\u00fcndungsurkunde, muss die Ernennung durch die Aktion\u00e4re auf der Aktion\u00e4rsversammlung oder andernfalls durch den alleinigen Aktion\u00e4r erfolgen.<\/p>\n<p>Der rechtlicher Vertreter ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und Vertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen, die direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft in Verbindung stehen.<\/p>\n<p><u>Haftung. <\/u><\/p>\n<p>Die Vorschriften des Gesellschaftsrechts \u00fcber die Haftung der Vorstandsmitglieder gilt auch f\u00fcr den Vorstand einer SAS.<\/p>\n<p>Personen, die weder Vorstandsmitglied oder juristischer Vertreter der SAS sind, noch als Juristen an Aktivit\u00e4ten der Gesellschaft teilhaben, sind in gleichem Umfang haftbar wie Vorstandsmitglieder. Ihre Haftung wird au\u00dferdem auf Handlungen erweitert, in denen sie nicht eingegriffen haben, dies aber gew\u00f6hnlich h\u00e4tten tun m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong><u>F\u00fchrungsorgan. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die Aktion\u00e4rsversammlung bildet das F\u00fchrungsorgan der SAS.<\/p>\n<p>In der Gr\u00fcndungsurkunde kann bestimmt werden, ob die Aktion\u00e4rstreffen am Gesch\u00e4ftssitz der SAS oder einem anderen Ort abgehalten werden, an dem die zur simultanen Kommunikation der Aktion\u00e4re erforderlichen Mittel zur Verf\u00fcgung stehen. Das Protokoll des Meetings muss von dem Vorsitzenden oder dessen juristischen Vertreter unterzeichnet werden. Au\u00dferdem m\u00fcssen die Zertifikate, die nachweisen, auf welchem Wege kommuniziert wurde, aufbewahrt werden.<\/p>\n<p>Nichtsdestotrotz werden Entscheidungen der Aktion\u00e4re, die dem Vorstand binnen zehn (10) Tagen auf verl\u00e4sslichem Wege zugestellt werden, f\u00fcr g\u00fcltig erkl\u00e4rt. \u00a0Entscheidungen, die aus einer schriftlichen Erkl\u00e4rung hervorgeht, in der alle Aktion\u00e4re ihre Zustimmung erkl\u00e4ren, sind ebenfalls g\u00fcltig.<\/p>\n<p>Hat die SAS nur einen Aktion\u00e4r, f\u00e4llt eben dieser Aktion\u00e4r alle Entscheidungen. Er muss die Entscheidungen in Protokollen niederlegen, die in den Gesellschaftsb\u00fcchern aufbewahrt werden.<\/p>\n<p><u>Einberufung von Meetings. <\/u><\/p>\n<p>Der Hinweis \u00fcber die Einberufung eines Meetings muss den Aktion\u00e4ren an ihren in der Gr\u00fcndungsurkunde vermerkten Wohnsitz zugestellt werden, sofern dem Vorstand kein Wohnsitzwechsel gemeldet wurde.<\/p>\n<p><strong><u>Kontrollinstanz. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die Gr\u00fcndungsurkunde kann ein Pr\u00fcfungs- und Kontrollorgan vorsehen, das den Bestimmungen der Gr\u00fcndungsurkunde sowie des Gesellschaftsgesetzes unterliegt.<\/p>\n<p><strong><u>Streitbeilegung. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Sollte es zu Streitigkeiten kommen, die die Funktionsf\u00e4higkeit der SAS sowie die Entwicklung ihres Gesch\u00e4fts betreffen, versuchen die Aktion\u00e4re, Vorstandsmitglieder und ggf. die Mitglieder der Kontrollinstanz, den Disput einvernehmlich zu l\u00f6sen. Die Gr\u00fcndungsurkunde kann bestimmen, dass Streitigkeiten durch einen Schlichter beigelegt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong><u>Finanzbericht. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die SAS muss einen Finanzbericht aufstellen, der einen Bericht \u00fcber die Verm\u00f6genslage sowie eine Erfolgsrechnung beinhaltet und in das Inventar- und Bilanzbuch aufgenommen wird.<\/p>\n<p>In diesem Fall werden die Argentinischen Steuerbeh\u00f6rden (AFIP) den Inhat und die Formalit\u00e4ten zur Einreichung des Finanzberichts \u00fcber ein digitales System vereinfachter Informationen festlegen.<\/p>\n<p><strong><u>Digitale Aufzeichnungen. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die SAS muss die folgenden B\u00fccher aufbewahren:<\/p>\n<ul>\n<li>Protokollb\u00fccher;<\/li>\n<li>Aktienb\u00fccher;<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsbuch;<\/li>\n<li>Inventar- und Bilanzbuch.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle Aufzeichnungen m\u00fcssen auf digitalem Wege bei der IGJ identifiziert und eingereicht werden.<\/p>\n<p>Die IGJ kann Mechanismen regulieren und einf\u00fchren, die es einer SAS erlauben, die oben genannten B\u00fccher durch digitale Mittel und \/oder durch die Erstellung einer Website, auf die die Informationen aus besagten Aufzeichnungen hochgeladen werden, zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong><u>Digitale Anwaltsvollmacht. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die Satzung der SAS, ihre Erg\u00e4nzungen und die Anwaltsvollmacht sowie deren Widerruf durch den Vertretenen k\u00f6nnen durch eine digitale notarielle Niederschrift erstellt werden. Auch wenn die Vollmacht in ausgedruckter Form gew\u00e4hrt wurde, muss eine digitale Kopie mit der digitalisierten Unterschrift der bevollm\u00e4chtigten Person erstellt werden. In diesen F\u00e4llen muss die Einreichung der Dokumente bei der IGJ ausschlie\u00dflich auf digitalem Wege erfolgen.<\/p>\n<p><strong><u>Vereinfachtes Verfahren. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Finanzunternehmen m\u00fcssen Mechanismen zur Verf\u00fcgung stellen, um die SAS zu authorisieren, in einer gesetzlichen festgelegten Maximaldauer ein Konto zu er\u00f6ffnen. Die SAS muss dazu lediglich ihre Gr\u00fcndungsurkunde sowie ein Zertifikat des pers\u00f6nlichen Steueridentifikationscodes (CUIT) einreichen. Die Finanzinstitute m\u00fcssen keine Kredite an die SAS-Kontoinhaber gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Die bei der IGJ registrierten SAS haben einen Anspruch darauf, binnen von 24 Stunden nach der Einreichung der entsprechenden Dokumente auf der AFIP Website oder in einem B\u00fcro der AFIP einen pers\u00f6nlichen Steueridentifikationscode (CUIT) zu erhalten. Zu Beginn des Verfahren ist die SAS nicht verpflichtet, Nachweis \u00fcber ihren Standort zu erbringen, m\u00fcssen dies aber binnen 12 Monaten nach ihrer Eintragung nachholen.<\/p>\n<p>SAS-Aktion\u00e4re, die nicht in Argentinien wohnhaft sind, k\u00f6nnen ihren Identifikationscode (CDI) binnen 24 nach der Einreichung der entsprechenden Dokumente auf der AFIP Website oder in einem B\u00fcro der AFIP erhalten.<\/p>\n<p><strong><u>Umwandlung zu SAS. <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Unternehmen, die in \u00dcbereinstimmung mit dem Unternehmensgesetz gegr\u00fcndet wurden, \u00a0k\u00f6nnen die SAS-Form annehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Gesetz 27,349, auch bekannt als das \u201cGesetz zur Unterst\u00fctzung von Risikokapital\u201d verspricht, die allt\u00e4gliche Praxis des Unternehmensrechts und in Gesch\u00e4ftsangelegenheiten zu revolutionieren. In Gesch\u00e4ftsangelegenheiten werden \u00fcblicherweise neue Gesetze eingef\u00fchrt, nachdem sich eine gewisse Gesch\u00e4ftspraxis etabliert hat &#8211; grunds\u00e4tzlich regulieren Gesetze dementsprechend eine gewohnheitsrechtliche Gesch\u00e4ftspraxis. 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