{"id":5110,"date":"2024-03-08T18:56:20","date_gmt":"2024-03-08T21:56:20","guid":{"rendered":"https:\/\/canosa.com\/?p=5110"},"modified":"2024-03-08T18:56:21","modified_gmt":"2024-03-08T21:56:21","slug":"analyse-einiger-aenderungen-und-massnahmen-zur-deregulierung-der-wirtschaft-im-dnu-70-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/canosa.com\/de\/analyse-einiger-aenderungen-und-massnahmen-zur-deregulierung-der-wirtschaft-im-dnu-70-2023\/","title":{"rendered":"Analyse einiger \u00c4nderungen und Ma\u00dfnahmen zur Deregulierung der Wirtschaft im DNU 70\/2023"},"content":{"rendered":"\n<p>Am 21. Dezember 2023 unterzeichnete der neu gew\u00e4hlte argentinische Pr\u00e4sident Javier Milei das Notstandsdekret Nr. 70\/30 (das &#8222;Dekret&#8220; oder &#8222;DNU&#8220;) \u00fcber die &#8222;Grundlagen f\u00fcr den Wiederaufbau der argentinischen Wirtschaft&#8220; (Bases para la Reconstrucci\u00f3n de la Econom\u00eda Argentina). Dabei handelt es sich um ein \u00e4u\u00dferst umfassendes Dekret, das mehrere Gesetze aufhebt und zahlreiche Verordnungen \u00e4ndert, um die Wirtschaft zu deregulieren. Es sieht u.a. weitreichende \u00c4nderungen des \u00f6ffentlichen Rechts, des Arbeitsrechts und zahlreicher Vorschriften f\u00fcr Handel, Dienstleistungen und Industrie vor. Diese \u00c4nderungen unterliegen noch der Abstimmung im argentinischen Parlament.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte des Dekrets und die m\u00f6glichen Rechtsfolgen erl\u00e4utert.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><strong>Gr\u00fcnde und Ziele des Dekrets<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Argentinien befindet sich in einer tiefen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Krise. In der Pr\u00e4ambel des Dekrets wird die derzeitige Situation als &#8222;Krise im Endstadium&#8220; (crisis terminal) bezeichnet. Es sei zur Vermeidung einer &#8222;noch gr\u00f6\u00dferen und weitaus schwerwiegenderen Verschlechterung&#8220; erforderlich, die &#8222;staatlichen Hindernisse und Beschr\u00e4nkungen&#8220;, die die Entwicklung der Wirtschaft behindern, unverz\u00fcglich zu beseitigen. Diese Hindernisse sind die Gesetze, die die neue Regierung mit dem Dekret aufheben will. Das Dekret soll demnach die Grundlage f\u00fcr den Wiederaufbau der Wirtschaft sein. Dabei verfolgt das Dekret drei Ziele (Art. 1 bis 3 DNU):<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Erkl\u00e4rung des Notstands: Das Dekret erkl\u00e4rt den &#8222;\u00f6ffentlichen Notstand&#8220; in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Fiskalwesen, Verwaltung, Sozialversicherung, Zollwesen, Gesundheit und Soziales bis zum 31. Dezember 2025;<\/li><li>Deregulierung der Wirtschaft: Es ist ausdr\u00fccklich eine &#8222;weitestgehende Deregulierung von Handel, Dienstleistungen und Industrie&#8220; in ganz Argentinien vorgesehen;<\/li><li>St\u00e4rkere Einbindung Argentiniens in den Welthandel: In dem Dekret hei\u00dft es auch, dass die Exekutive internationale Standards im Waren- und Dienstleistungsverkehr \u00fcbernehmen wird. Der Mercosur wird namentlich erw\u00e4hnt, ebenso wie WTO- und OECD-Empfehlungen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>K\u00f6nnen durch ein Dekret in Argentinien Gesetze aufgehoben werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Ja, die Befugnis des Pr\u00e4sidenten ein Dekret \u00fcber Notwendigkeit und Dringlichkeit (DNU) zu erlassen, ist in Artikel 99, Absatz 3 der argentinischen Verfassung geregelt. Bei dem DNU handelt es sich um ein Rechtsinstrument, das es dem Staatschef erm\u00f6glicht, unter &#8222;au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden&#8220; gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. Das Verfahren ist jedoch komplex und muss vom Parlament genehmigt werden. Das Verfahren zur Kontrolle durch die Legislative ist im Gesetz 2622 geregelt und wird durch eine Stellungnahme der st\u00e4ndigen Zweikammer-Kommission umgesetzt, die gleichzeitig beiden Kammern des Parlaments (Senatoren und Abgeordnete) vorgelegt werden muss, die das Dekret in seiner Gesamtheit entweder billigen oder ablehnen m\u00fcssen. Als abgelehnt gilt das Dekret auch dann, wenn lediglich eine Kammer das Dekret nicht annimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Gesetz 26122 bleibt ein DNU in Kraft, solange es nicht ausdr\u00fccklich abgelehnt wird. Eine Ablehnung hatte die Aufhebung des Dekrets zur Folge. Nach dem Gesetz 26122 sind jedoch Rechte, welche w\u00e4hrend der Geltungsdauer des DNU erlassen oder erworben wurden, nicht von einer m\u00f6glichen Aufhebung betroffen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anwendung dieses Instruments ist jedoch in einigen Bereichen verboten, zum Beispiel in Steuer-, Wahl- und Strafsachen. Das DNU der neuen Regierung ist so umfassend, dass es sogar Gesetze mit steuerlichen Aspekten aufhebt. Dies k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass es vom Parlament oder den Gerichten f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt wird. Das Gesetz wurde jedoch vom Pr\u00e4sidenten des Landes erlassen und von allen Staatsministern gemeinsam unterzeichnet, wie es die Verfassung vorsieht.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"2\"><li><strong>\u00c4nderungen und Ma\u00dfnahmen des Dekrets&nbsp;<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Im Folgenden sollen die wichtigsten gesetzlichen \u00c4nderungen und erlassenen Massnahmen aufgezeigt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><strong>Umwandlung staatlicher Unternehmen&nbsp;<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die in dem Dekret enthaltenen Reformen in Bezug auf die Umwandlung staatlicher Unternehmen f\u00fchren zu tiefgreifenden Ver\u00e4nderungen hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsm\u00f6glichkeiten staatlicher Unternehmen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Demnach sollen die Vorschriften, die die Privatisierung von Unternehmen in Argentinien verhindern, aufgehoben werden. Namentlich sind das: Gesetz Nr. 13.653 \u00fcber staatliche Unternehmen, Gesetzesdekret Nr. 15.349 \u00fcber gemischtwirtschaftliche Unternehmen und Gesetz Nr. 20.705 \u00fcber staatliche Unternehmen. Das Dekret sieht ausdr\u00fccklich vor, dass alle staatlichen Unternehmen, an denen die Bundesregierung Anteile h\u00e4lt, in Aktiengesellschaften umgewandelt werden, damit sie anschlie\u00dfend privatisiert werden k\u00f6nnen (Art. 48 ff. DNU).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Es sieht au\u00dferdem vor, dass die neu strukturierten Unternehmen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>dem Gesetz Nr. 19.550 \u00fcber allgemeine Unternehmen unterliegen, das auf Unternehmen angewendet wird, an denen der Bund nicht beteiligt ist,&nbsp;<\/li><li>keine \u00f6ffentlich-rechtlichen Beg\u00fcnstigungen erhalten, ihnen keine Vorteile bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen gew\u00e4hrt werden und sie keinen Anspruch auf eine bevorzugte Behandlung oder Gew\u00e4hrung von Vorteilen in ihren rechtlichen Beziehungen haben,&nbsp;<\/li><li>der Kontrolle der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde unterliegen,<\/li><li>nur dann dem Gesetz Nr. 24.156 \u00fcber die Finanzverwaltung und die Kontrollsysteme des \u00f6ffentlichen Sektors sowie den Durchf\u00fchrungsbestimmungen unterliegen, wenn der Bund eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft h\u00e4lt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus sieht das Dekret vor, dass nach den vorstehenden Vorschriften neu gegr\u00fcndete Aktiengesellschaften, an einem Programm zur \u00dcbertragung ihrer Anteile an ihre Mitarbeiter oder an einem anderen Privatisierungsverfahren teilnehmen k\u00f6nnen. Zu diesem Zweck \u00e4ndert das Dekret die im Gesetz Nr. 23.696 \u00fcber die Staatsreform vorgesehene Regelung f\u00fcr das Programm zur Beteiligung am Eigentum. Dar\u00fcber hinaus werden bestimmte Beschr\u00e4nkungen aufgehoben, die die Privatisierung oder Abtretung der Anteile, die die Bundesregierung h\u00e4lt, verhinderten.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Dekret setzt den Unternehmen eine Frist von 180 Tagen ab dem Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung, um die \u00c4nderungen umzusetzen und die Unternehmen bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde zu registrieren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"2\"><li><strong>\u00c4nderungen des Zivil- und Handelsgesetzbuches<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Rechtliche Regelungen in Bezug auf Fremdw\u00e4hrungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Dekret sieht vor, dass vertraglich geschuldete Geldbetr\u00e4ge wieder in derjenigen W\u00e4hrung beglichen werden m\u00fcssen, die zwischen den Parteien vertraglich vereinbart wurde. Eine Leistungserf\u00fcllung durch einen Gegenwert in der Landesw\u00e4hrung ist nur noch dann m\u00f6glich, wie dies zwischen den Parteien ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Privatautonomie&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00c4nderungen des Zivil- und Handelsgesetzbuch st\u00e4rken die Rechtsverbindlichkeit des Parteiwillens hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Dennoch enth\u00e4lt auch die \u00c4nderung des Dekrets weiterhin Regelungen, welche die Privatautonomie der Parteien beeintr\u00e4chtigen, da Richter weiterhin \u00fcber einen nicht geringen gesetzlichen Handlungsspielraum verf\u00fcgen, der ihnen durch das Erm\u00e4chtigungsgesetz einger\u00e4umt wird. \u201cFreedom of contract: Die Parteien sind frei, einen Vertrag zu schlie\u00dfen und seinen Inhalt innerhalb der durch das Gesetz oder die \u00f6ffentliche Ordnung gesetzten Grenzen zu bestimmen. Die gesetzlichen Vorschriften gelten stets erg\u00e4nzend zu dem im Vertrag zum Ausdruck gebrachten Willen der Parteien, auch wenn das Gesetz dies f\u00fcr eine bestimmte Art von Vertragstyp nicht ausdr\u00fccklich vorsieht, es sei denn, die Vorschrift ist zwingend anzuwenden. Jedoch sind die Vorschriften stets restriktiv auszulegen.\u201d&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die unmittelbare Auswirkung ist, dass der im urspr\u00fcnglichen Text enthaltene Verweis auf Moral und gute Sitten gestrichen wird. Die nun vertretene Annahme, dass es sich um erg\u00e4nzende und nicht um zwingende Gesetze handelt, steht jedoch in Widerspruch zu Artikel 962. Denn in Artikel 962 hei\u00dft es: &#8222;Charakter der gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber Vertr\u00e4ge erg\u00e4nzen den Willen der Parteien, es sei denn, ihr Wortlaut, ihr Inhalt oder ihr Zusammenhang lassen etwas anderes erkennen.&#8220;. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Widerspruch in der Praxis behandelt werden wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Befugnisse der Richter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In seinem urspr\u00fcnglichen Wortlaut erm\u00e4chtigte Artikel 960 die Richter, die Vertragsbestimmungen auf Antrag einer Partei und bei Vorliegen einer gesetzlichen Erm\u00e4chtigung (z. B. im Falle eines Schadens oder eines H\u00e4rtefalls), &#8222;oder von Amts wegen bei offensichtlicher Beeintr\u00e4chtigung der \u00f6ffentlichen Ordnung\u201d zu \u00e4ndern. Die letztgenannte Alternative wurde gestrichen. Durch diese \u00c4nderung wird die Privatautonomie weiter gest\u00e4rkt, da ein Eingreifen der Richter von Amts wegen aufgrund einer Beeintr\u00e4chtigung der \u00f6ffentlichen Ordnung nicht mehr m\u00f6glich ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eingliederung einer nichtigen Klausel in den Vertrag&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 989 Absatz 2 des Zivil- und Handelsgesetzbuches verpflichtete den Richter im Falle einer nichtigen vertraglichen Klausel, seine uber die nichtige Klausel getroffene Entscheidung in den Vertrag zu integrieren, wenn der Vertragszweck ohne die streitige Klausel nicht fortbestehen konnte. Diese gesetzliche Regelung stand jedoch im Widerspruch zu den Grunds\u00e4tzen des allgemeinen Zivilrechts. Denn wenn ein Vertrag ohne eine unwirksame Klausel nicht fortbestehen kann, liegt keine Teilnichtigkeit vor, sondern eine Gesamtnichtigkeit. Durch das Dekret wird dieses Problem jedoch nicht vollst\u00e4ndig aufgel\u00f6st, da der zweite Absatz von Artikel 989 bestehen bleibt. Dieser Artikel gleicht Inhaltlich dem aufgehobenen Teil von Artikel 989: &#8222;Bei einer Teilnichtigkeit muss der Richter, falls erforderlich, die Handlung entsprechend der Art des Falles und den Interessen, die vern\u00fcnftigerweise als von den Parteien verfolgt angesehen werden k\u00f6nnen, integrieren.&#8220; Wie dies in der Praxis von den Gerichten gel\u00f6st werden wird, gilt es abzuwarten.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"3\"><li><strong>\u00c4nderungen des Gesellschaftsrechts<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Das Dekret zielt in erster Linie auf die starke Deregulierung der argentinischen Wirtschaft und die \u00c4nderung des Rechtsstatus von Unternehmen in staatlichem Besitz ab, indem die staatlichen Unternehmen in Kapitalgesellschaften gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des allgemeinen Aktiengesetzes (spanische Abk\u00fcrzung \u201cLGS\u201d) Nr. 19.550, T.O. 1984 und der darin vorgenommenen \u00c4nderungen, umgewandelt werden sollen, mit dem Ziel, die Transparenz und die Unternehmensf\u00fchrung innerhalb dieser Unternehmen zu verbessern.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Um die Umsetzung bestimmter Reformen in anderen Bereichen zu erleichtern, hat das Dekret das Gesellschaftsrecht in den folgenden Punkten ge\u00e4ndert:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Im Hinblick auf ihre sp\u00e4tere Privatisierung wird der Rechtsstatus der \u00f6ffentlichen Unternehmen ge\u00e4ndert, indem sie in Aktiengesellschaften umgewandelt werden, die in den Anwendungsbereich des LGS fallen. Diese Bestimmung gilt f\u00fcr staatliche Unternehmen ohne eigene Rechtsform, staatliche Unternehmen, Aktiengesellschaften mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung, gemischtwirtschaftliche Unternehmen und alle anderen Unternehmensorganisationen, bei denen der Staat am Kapital oder an der Fassung von Unternehmensentscheidungen beteiligt ist und die nicht als Aktiengesellschaften gegr\u00fcndet wurden. Ebenso wurde die Aufhebung des Gesetzesdekrets Nr. 15.349\/46 \u00fcber gemischtwirtschaftliche Unternehmen, des Gesetzes Nr. 13.653 \u00fcber die rechtliche Regelung der T\u00e4tigkeit staatlicher Unternehmen und des Gesetzes Nr. 20.705 \u00fcber staatliche Unternehmen beschlossen.<\/li><li>Ebenso wurde Artikel 299 des LGS ge\u00e4ndert, um den Verweis auf gemischtwirtschaftliche Gesellschaften und Aktiengesellschaften mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung (Abschnitt VI des LGS) zu streichen und Aktiengesellschaften mit staatlicher Beteiligung einzubeziehen, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um die Beteiligung des Nationalstaates, der Provinzstaaten, der Autonomen Stadt Buenos Aires, der Gemeinden und\/oder der gesetzlich zu diesem Zweck erm\u00e4chtigten staatlichen Stellen handelt. Diese Unternehmen unterliegen nicht nur der beh\u00f6rdlichen Aufsicht w\u00e4hrend ihrer Gr\u00fcndung, sondern auch w\u00e4hrend ihres Betriebs, ihrer Aufl\u00f6sung und ihrer Liquidation der beh\u00f6rdlichen Aufsicht durch die Kontrollbeh\u00f6rde. Abschnitt VI des LGS, der die Gesellschaften mit mehrheitlich staatlicher Beteiligung regelt, wurde nicht gestrichen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wegen dem Sinn und Zweck des Gesetzes Nr. 20.655, das auf die Einf\u00fchrung neuer Gesellschaftsformen f\u00fcr die Gr\u00fcndung von Unternehmen innerhalb des &#8222;sistema institucional del deporte y la actividad fisica&#8220; abzielt und die gesellschaftsrechtlichen M\u00f6glichkeiten dieser Unternehmen erweitert, werden die folgenden Abschnitte des LGS ge\u00e4ndert:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Artikel 30, der es gemeinn\u00fctzigen Vereinen und K\u00f6rperschaften erm\u00f6glicht, Teil von Aktiengesellschaften zu werden und an allen Gesellschaftsvertr\u00e4gen teilzunehmen<\/li><li>Artikel 77, Absatz 1, der vorsieht, dass zivile Vereinigungen sich in eine Handelsgesellschaft umwandeln oder beschlie\u00dfen k\u00f6nnen, einer Aktiengesellschaft beizutreten, wof\u00fcr eine Zweidrittelmehrheit der Gesellschafter erforderlich ist.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"4\"><li><strong>\u00c4nderungen im Arbeitsrecht<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Registrierung von Arbeitnehmern&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es wird angeordnet, ein neues einfaches, agiles und schnelles System zur Anmeldung von Arbeitnehmern zu erstellen. Das System muss elektronisch und einfach zu bedienen sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Dekret legt fest, dass im Falle einer Vermittlung (Zeitarbeitsfirmen, Auftragnehmer, fiktive Arbeitgeber usw.) die Registrierung durch eine der an der Vermittlungskette beteiligten Parteien ausreichend ist, um die Verpflichtung zur Registrierung des Arbeitnehmers einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aufhebung von Geldbu\u00dfen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Geldbu\u00dfen f\u00fcr fehlende oder unzureichende Arbeitsregistrierung werden aufgehoben. Das Gesetz hebt einerseits die schwerwiegendsten Geldbu\u00dfen aufgrund des Arbeitsgesetzes 24013 auf. Das Gesetz 25.323, das eine Geldbu\u00dfe f\u00fcr fehlende oder mangelhafte Registrierung vorsah (Artikel 1) und eine Geldbu\u00dfe f\u00fcr die Zwingung des Arbeitnehmers, einen Verwaltungs- oder Gerichtsanspruch zur Erhebung der entsprechenden Entsch\u00e4digung geltend zu machen (Artikel 2), wird aufgehoben. Diese \u00c4nderung wird zu einer Verringerung von Rechtsstreitigkeiten f\u00fchren, da ein wichtiger wirtschaftlicher Anreiz f\u00fcr die Einleitung von Klagen gegen Unternehmen entf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Regelungen \u00fcber Bu\u00dfgelder wegen fehlender oder mangelhafter Anmeldung von Arbeitnehmern werden aufgehoben. Durch das Dekret werden die Bu\u00dfgeldregelungen aus dem Arbeitsgesetz 24.013 und dem Gesetz 25.323, das ein Bu\u00dfgeld f\u00fcr fehlende oder mangelhafte Anmeldung&nbsp; eines Arbeitnehmers (Artikel 1) und ein Bu\u00dfgeld f\u00fcr die Erzwingung einer verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Klage des Arbeitnehmers zur Beitreibung der entsprechenden Entsch\u00e4digung (Artikel 2) vorsah, wird abgeschafft. Diese \u00c4nderung wird die Zahl der Rechtsstreitigkeiten verringern, da ein wichtiger wirtschaftlicher Anreiz f\u00fcr die Einleitung von Verfahren gegen Unternehmen entf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unzureichende oder unregelm\u00e4\u00dfige Registrierung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Arbeitnehmer kann die fehlende oder mangelhafte Registrierung vor der AFIP (Bundesagentur f\u00fcr \u00f6ffentliche Einnahmen) anzeigen. Im Falle rechtlicher Schritte wird der Richter die Akten an die AFIP senden, die die relevanten Schulden in Bezug auf Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge und -abgaben festlegt. Die entsprechende Schuld ber\u00fccksichtigt die Beitr\u00e4ge, die der Arbeitnehmer als Selbstst\u00e4ndiger oder Einzelsteuerzahler gezahlt hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Arbeitsbescheinigungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 80 des Arbeitsvertragsgesetzes (&#8222;LCT&#8220;) wird ge\u00e4ndert und ein neues System f\u00fcr die Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen wird eingef\u00fchrt, indem die Arbeitsbescheinigungals&nbsp; digitales Dokument auf einer offiziellen Website oder virtuellen Plattform hochgeladen wird und der Arbeitnehmer mit einem eigenen Account darauf zugreifen kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vertr\u00e4ge f\u00fcr Arbeiten, Dienstleistungen oder Agenturen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 2 wird ge\u00e4ndert und es wird eingef\u00fchrt, dass das LCT nicht f\u00fcr Vertr\u00e4ge zur Auftragsvergabe von Arbeit oder Agenturvertr\u00e4ge gilt, die durch das Nationale Zivil- und Handelsgesetzbuch geregelt sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausschluss von Arbeitnehmerrechten&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesetz \u00e4ndert Artikel 12 des LCT und sieht die M\u00f6glichkeit vor, dass der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die \u00c4nderung wesentlicher Aspekte oder Bedingungen des Arbeitsvertrags vereinbaren kann. Diese Vereinbarungen sowie die Beendigungsvereinbarungen gem\u00e4\u00df Artikel 241 LCT (gegenseitige Einigung) k\u00f6nnen der Vollzugsbeh\u00f6rde (SECLO, Arbeitssekretariate usw.) zur Genehmigung vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Probezeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Probezeit (Art. 92 bis LCT) wird von 3 auf 8 Monate verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mutterschaftsurlaub<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Verbot f\u00fcr schwangere Frauen, w\u00e4hrend der 45 Tage vor und nach der Entbindung zu arbeiten, bleibt bestehen, aber ihnen wird die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, den pr\u00e4natalen Urlaub auf 10 Tage (zuvor 30 Tage) zu verk\u00fcrzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Arbeitszeiten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 197 bis wird in das LCT eingef\u00fcgt und sieht vor, dass die Parteien im Rahmen von Tarifverhandlungen und unter Einhaltung der minimalen 12-st\u00fcndigen Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen Vereinbarungen \u00fcber umfangreiche \u00dcberstundenregelungen, Arbeitszeitkonten, Freizeitausgleich usw. treffen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>K\u00fcndigung aus gerechtfertigtem Grund<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Befugnis der Parteien des Arbeitsvertrags, diesen bei schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen, die aufgrund ihrer Schwere die Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses unm\u00f6glich machen, aus wichtigem Grund zu beenden, bleibt bestehen. Das Dekret f\u00fchrt jedoch zu Artikel 242 des LCT folgende Verhaltensweisen ein, die als objektive K\u00fcndigungsgr\u00fcnde aus wichtigem Grund gelten:<\/p>\n\n\n\n<p>Teilnahme an Blockaden oder \u00dcbernahmen von Einrichtungen;<\/p>\n\n\n\n<p>wenn die Teilnahme an Streiks: 1) die Arbeitsfreiheit derjenigen beeintr\u00e4chtigt, die nicht an den Zwangsma\u00dfnahmen teilnehmen, oder 2) den Eintritt von Personen oder Gegenst\u00e4nden in die Einrichtung verhindert oder erschwert; oder 3) Sch\u00e4den an Personen oder Gegenst\u00e4nden des Unternehmens oder Dritter verursacht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abfindung (bei ungerechtfertigte K\u00fcndigung)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Zusammenhang wird ausdr\u00fccklich festgelegt, dass weder das zus\u00e4tzliche Jahresgehalt (SAC) noch die halbj\u00e4hrlichen oder j\u00e4hrlichen Zahlungsbestandteile (haupts\u00e4chlich Pr\u00e4mien oder Boni) in die Berechnung des Gehalts f\u00fcr die Abfindung mit einbezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"5\"><li><strong>\u00c4nderungen im Gesundheitswesen&nbsp;<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00c4nderung der rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr staatliche Laboratorien<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 264 des Dekrets hebt das Gesetz Nr. 27.113 auf, das die T\u00e4tigkeit der Laboratorien der \u00f6ffentlichen Produktion, die sich mit der Erforschung und Herstellung von Arzneimitteln, Rohstoffen f\u00fcr Arzneimittel, Impfstoffen, Hilfsmitteln und medizinischen Ger\u00e4ten befassen, als nationales und strategisches \u00f6ffentliches Interesse erkl\u00e4rte. Durch die Aufhebung soll die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der staatlichen Laboratorien gest\u00e4rkt werden, da sie nun im Vergleich zu den privaten Laboratorien keinen zus\u00e4tzlichen Regularien mehr unterliegen. Durch die Aufhebung entf\u00e4llt auch die nationale Agentur f\u00fcr \u00f6ffentliche Laboratorien (spanische Abk\u00fcrzung \u201cANLAP\u201d). Zu ihren Aufgaben geh\u00f6rte die Gestaltung der \u00f6ffentlichen Politik f\u00fcr die Forschung und die \u00f6ffentliche Produktion von Arzneimitteln, Rohstoffen f\u00fcr die Arzneimittelherstellung, Impfstoffen, Verbrauchsmaterialien und medizinischen Ger\u00e4ten sowie deren Verteilung im Gesundheitssystem.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 265 hebt den Erlass des Dekrets Nr. 743\/2022 auf.&nbsp; Das Dekret hatte unter anderem festgelegt, dass die privaten Krankenversicherungen ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet sind, ihren Versicherten die gleichen Leistungen anzubieten, die sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets Nr. 743\/2022 ihren Versicherten angeboten hatten, ohne eine Zuzahlungen von den Versicherten zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Pflicht zur Verschreibung von Medikamenten unter Verwendung des generischen Namens<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 266 hebt die M\u00f6glichkeit der Verschreibung von Medikamenten unter ihrem Handelsnamen auf. Der Erlass ersetzt Abschnitt 2 des Gesetzes Nr. 25.649 mit dem Titel &#8222;F\u00f6rderung der Verwendung von Arzneimitteln unter ihrem generischen Namen&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p>Der neue Wortlaut von Abschnitt 2 legt fest, dass alle \u00e4rztlichen Verschreibungen ausschlie\u00dflich unter Verwendung des generischen Namens des Medikaments ausgestellt werden m\u00fcssen, gefolgt von der Darreichungsform, der Dosierung\/Einheit und den Einzelheiten der Konzentrationsstufe. Nach dem fr\u00fcheren Wortlaut von Abschnitt 2 war es m\u00f6glich, neben dem generischen Namen auch den Handelsnamen des Medikaments auf dem Rezept anzugeben. In solchen F\u00e4llen war der Apotheker auf Verlangen des Verbrauchers verpflichtet, den Markennamen des verschriebenen Medikaments durch ein preiswerteres zu ersetzen. Dieser Mechanismus ist derzeit aufgehoben, da die Verschreibung unter Verwendung des Handelsnamens des Medikaments jetzt verboten ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00c4nderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr private Krankenversicherungen<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 267 des Dekrets hebt folgende Unterabschnitte des Gesetzes Nr. 26.682 auf, das als &#8222;Regulierungsrahmen f\u00fcr private Krankenversicherungsanbieter&#8220; bekannt ist.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Unterabschnitt 5.g) erm\u00e4chtigte das Gesundheitsministerium des Landes, \u00fcber die Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr das Gesundheitswesen (\u201cSSS\u201d), die Geb\u00fchren f\u00fcr private Krankenversicherungsvertr\u00e4ge zu genehmigen und zu \u00fcberpr\u00fcfen. Unterabschnitt 5.m) erm\u00e4chtigte das SSS, im Falle einer Insolvenz oder der Einstellung der T\u00e4tigkeit eines Krankenversicherungsanbieters, den Versicherungsschutz seiner Mitglieder auf einen anderen Versicherungsanbieter mit \u00e4hnlichem Versicherungsschutz und \u00e4hnlichen Geb\u00fchren zu \u00fcbertragen.<\/li><li>In Unterabschnitt 18 wurde festgelegt, dass das SSS die obligatorischen Mindestgeb\u00fchren festlegt, die von \u00f6ffentlichen und privaten Anbietern zu erheben sind, um deren effiziente Leistungen zu gew\u00e4hrleisten.&nbsp;<\/li><li>Unterabschnitt 19 schrieb vor, dass private Krankenversicherer die vom SSS festgelegten Vertragsmodelle \u00fcbernehmen m\u00fcssen.<\/li><li>In Unterabschnitt 25.a) wurde die Zahlung einer j\u00e4hrlichen Geb\u00fchr durch verschiedene Einrichtungen als eine der Finanzierungsquellen f\u00fcr die Ziele des Gesetzes festgelegt.<\/li><li>Schlie\u00dflich wurde mit Unterabschnitt 27 ein beratendes Gremium, der so genannte st\u00e4ndige Konzertierungsrat, eingerichtet, der sich aus Vertretern der beteiligten Parteien zusammensetzt (Gesundheitsministerium des Landes, SSS, Nutzer, Leistungserbringer u. a.)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird in Artikel 268 der Artikel 30a in das Gesetz Nr. 26.682 eingef\u00fcgt, der besagt, dass das Gesetz nur f\u00fcr freiwillige Mitglieder gilt, die bei einem Versicherer versichert sind, der nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 23.660 der &#8222;Regelung f\u00fcr die Anwendung der \u00f6ffentlichen Krankenversicherung&#8220; f\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich ersetzt Artikel 269 den Artikel 17 des Gesetzes Nr. 26.682. In seiner fr\u00fcheren Fassung erm\u00e4chtigte das Gesetz Nr. 26.682 das SSS, die Angemessenheit der Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Leistungspl\u00e4ne zu \u00fcberwachen und gegebenenfalls Beitragserh\u00f6hungen zu genehmigen. Dies wurde abgeschafft, es wird lediglich die M\u00f6glichkeit beibehalten, dass die Leistungserbringer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterschiedliche Preise f\u00fcr die Leistungspl\u00e4ne in Abhangigkeit von der Altersgruppe des Versicherten festlegen k\u00f6nnen, wobei der Preis f\u00fcr die \u00e4lteste Altersgruppe den Preis f\u00fcr die j\u00fcngste Altersgruppe maximal um das dreifache \u00fcbersteigen darf.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00c4nderung des Rechtsrahmens f\u00fcr die \u00f6ffentliche Krankenversicherung (Gesetz Nr. 23.660)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 270 des Dekrets dehnt die f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen geltende Regelung auf alle Einrichtungen aus, die unter das Gesetz Nr. 26.682 &#8222;Rechtsrahmen f\u00fcr private Krankenversicherungen&#8220; fallen (d.h. private Krankenversicherungen, Genossenschaften, Vereine auf Gegenseitigkeit, B\u00fcrgervereine und Stiftungen, deren Zweck ganz oder teilweise darin besteht, den Nutzern Pr\u00e4vention, Schutz, Behandlung und Rehabilitation der menschlichen Gesundheit zu bieten).<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 271 ersetzt Abschnitt 2 des Gesetzes Nr. 23.660. Nach den neuen Vorschriften werden verschiedene Arten von Einrichtungen besonderen rechtlichen Regelungen unterworfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die in den Unterabschnitten c), d) und h) von Abschnitt 1 genannten K\u00f6rperschaften werden als nichtstaatliche K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts mit rechtlicher, finanzieller und administrativer Eigenst\u00e4ndigkeit t\u00e4tig und haben den Status eines Rechtssubjekts innerhalb des vom Zivil- und Handelsgesetzbuch des Landes f\u00fcr juristische Personen festgelegten Rahmens; die in den Unterabschnitten a), b) und f) genannten K\u00f6rperschaften werden mit administrativer, buchhalterischer und finanzieller Eigenst\u00e4ndigkeit t\u00e4tig und haben den Status eines Rechtssubjekts im Sinne von Abschnitt 148 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs des Landes.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 272 \u00e4ndert den Wortlaut von Abschnitt 3 des Gesetzes Nr. 23.660. Zuvor galt dieser Abschnitt nur f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen. Der neue Wortlaut schlie\u00dft &#8222;alle in Abschnitt 1 genannten Einrichtungen&#8220; ein, so dass der Anwendungsbereich auf Einrichtungen ausgedehnt wird, die unter das Gesetz Nr. 26.682 fallen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 273 ersetzt den Abschnitt 4 des Gesetzes Nr. 23.660. Zuvor galt dieser Abschnitt nur f\u00fcr \u00f6ffentliche Krankenversicherungen. In der neuen Fassung werden alle Einrichtungen aus Abschnitt 1 einbezogen, so dass der Anwendungsbereich auf Einrichtungen ausgedehnt wird, die unter das Gesetz Nr. 26.682 fallen. Au\u00dferdem wurden einige Aspekte der einzureichenden Unterlagen ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 274 hebt Abschnitt 5 des Gesetzes Nr. 23.660 auf, in dem festgelegt war, dass die \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen mindestens 80 % ihrer Bruttoeinnahmen f\u00fcr die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen f\u00fcr die von der Versicherung erfassten Leistungsempf\u00e4nger aufwenden m\u00fcssen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 275 ersetzt Abschnitt 6 des Gesetzes Nr. 23.660. Zuvor galt dieser Abschnitt nur f\u00fcr \u00f6ffentliche Krankenversicherungen. Der neue Wortlaut schlie\u00dft alle Einrichtungen aus Abschnitt 1 ein und dehnt seine Anwendung auf Einrichtungen aus, die dem Gesetz Nr. 26.682 unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 276 ersetzt Abschnitt 7 des Gesetzes Nr. 23.660, womit ANSSAL durch das SSS als die Stelle ersetzt wird, die befugt ist, verbindliche Beschl\u00fcsse f\u00fcr Einrichtungen zu fassen, die ausschlie\u00dflich ihren Zustand als Krankenversicherungsvertreter betreffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 277 ersetzt Abschnitt 8 des Gesetzes Nr. 23.660. Zuvor galt dieser Abschnitt nur f\u00fcr \u00f6ffentliche Krankenversicherungen. Der neue Wortlaut schlie\u00dft alle Einrichtungen aus Abschnitt 1 ein und dehnt somit seine Anwendung auf Einrichtungen aus, die dem Gesetz Nr. 26.682 unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 278 ersetzt den letzten Absatz von Abschnitt 9 des Gesetzes Nr. 23.660 und ersetzt die nationale Direktion der \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen durch das SSS als die Stelle, die befugt ist, die Aufnahme von Verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie (Familienangeh\u00f6rige) des Hauptbeg\u00fcnstigten in den Versicherungsplan zu genehmigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 279 ersetzt den Unterabschnitt e) von Abschnitt 10 des Gesetzes Nr. 23.660 bez\u00fcglich der Saisonarbeiter, die w\u00e4hrend der Zeit der Nichterwerbst\u00e4tigkeit versichert sind. Dieser Versicherungsschutz endet, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines anderen Arbeitsvertrags zum Hauptleistungsempf\u00e4nger gem\u00e4\u00df Abschnitt 8 des Gesetzes wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 280 des Dekrets hebt Abschnitt 10.f) des Gesetzes Nr. 23.660 auf. Diese Bestimmung war bereits hinf\u00e4llig geworden, da sie vorsah, dass Personen, die ihren Wehrdienst ableisten mussten, keine Beitr\u00e4ge zahlen mussten, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 281 ersetzt Abschnitt 11 des Gesetzes Nr. 23.660. Zuvor galt dieser Abschnitt nur f\u00fcr \u00f6ffentliche Krankenversicherungen. Der neue Wortlaut schlie\u00dft alle Einrichtungen aus Abschnitt 1 ein und dehnt somit seine Anwendung auf Einrichtungen aus, die dem Gesetz Nr. 26.682 unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 282 des Dekrets ersetzt Abschnitt 12 h) des Gesetzes Nr. 23.660. Zuvor galt dieser Abschnitt nur f\u00fcr \u00f6ffentliche Krankenversicherungen. Der neue Wortlaut schlie\u00dftalle Einrichtungen aus Abschnitt 1 ein und dehnt damit seinen Anwendungsbereich auf Einrichtungen aus, die dem Gesetz Nr. 26.682 unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 283 ersetzt Abschnitt 15 des Gesetzes Nr. 23.660. Der neue Wortlaut ersetzt ANSSAL durch das SSS als Organ mit Aufsichts- und Kontrollbefugnissen \u00fcber \u00f6ffentliche Krankenversicherungsanbieter.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 284 ersetzt Artikel 19 des Gesetzes Nr. 23.660. Nach dem neuen Wortlaut hat der Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Einbehaltungsstelle den Beitrag, f\u00fcr den er verantwortlich ist, zusammen mit den Beitr\u00e4gen, die er von dem ihm unterstellten Personal h\u00e4tte einbehalten m\u00fcssen, innerhalb von f\u00fcnfzehn (15) Kalendertagen ab dem Tag der Auszahlung des Arbeitsentgelts an die vom Beg\u00fcnstigten gew\u00e4hlte Stelle und \u00fcber den entsprechenden Mechanismus der f\u00fcr den Einzug der Mittel zust\u00e4ndigen Stelle zu hinterlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>In Artikel 285 wird Unterabschnitt 19a in das Gesetz Nr. 23.660 aufgenommen, der festlegt, dass die Einrichtungen, die \u00fcber die in den Buchstaben a) und b) von Artikel 16 vorgesehenen Beitr\u00e4ge (6 % Arbeitgeber- und 3 % Arbeitnehmerbeitrag) hinaus zus\u00e4tzliche Beitr\u00e4ge erhalten, 20 % in den Solidarit\u00e4tsfonds einzahlen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 286 ersetzt Artikel 21 des Gesetzes Nr. 23.660 und ersetzt die nationale Direktion der \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen durch die nationale Versicherungsaufsichtsbeh\u00f6rde. Letztere ist f\u00fcr die \u00dcberwachung und Kontrolle der sich aus dem Gesetz ergebenden Verpflichtungen zust\u00e4ndig, und ihre Inspektoren und Beamten haben die Befugnisse und Aufgaben, die den Inspektoren und Beamten der nationalen Direktion f\u00fcr die Einziehung von Renten gesetzlich zugewiesen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 287 ersetzt den ersten Absatz von Artikel 23 des Gesetzes Nr. 23.660. Der aktuelle Wortlaut bezieht sich nicht nur auf die \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen, sondern auf Einrichtungen im Allgemeinen. Er sieht vor, dass die entsprechenden Mittel bei Bankinstituten hinterlegt werden m\u00fcssen und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Erbringung der Leistungen und die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen sowie f\u00fcr die Deckung der Betriebskosten der Verwaltung verwendet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 288 des Dekrets ersetzt den ersten Absatz von Artikel 24 des Gesetzes Nr. 23.660. Zuvor galt dieser Abschnitt f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen. Der neue Wortlaut schlie\u00dft alle Einrichtungen ein und erweitert somit den Anwendungsbereich auf Einrichtungen, die unter das Gesetz Nr. 26.682 fallen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 289 ersetzt Artikel 25 des Gesetzes Nr. 23.660 und beseitigt die durch das Gesetz in seiner urspr\u00fcnglichen Fassung geschaffene nationale Direktion der \u00f6ffentlichen Krankenversicherungsanbieter. Seine Aufgaben fallen nun in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich des SSS.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 290 des Dekrets ersetzt Artikel 26 des Gesetzes Nr. 23.660. Nach dem neuen Wortlaut hat das SSS die Aufgabe, die T\u00e4tigkeiten von Einrichtungen, die nicht dem Gesetz \u00fcber das nationale Krankenversicherungssystem unterliegen, zu f\u00f6rdern, zu koordinieren und zu integrieren. Sie wird auch als Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr die administrativen und buchhalterischen Aspekte der \u00f6ffentlichen Krankenversicherungsanbieter fungieren. Urspr\u00fcnglich fielen diese Aufgaben in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der nationalen Direktion der \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 291 ersetzt Artikel 27 des Gesetzes Nr. 23.660. Das Dekret \u00e4ndert nicht die Befugnisse der Durchf\u00fchrungsbeh\u00f6rde, sondern passt den Wortlaut an, indem es die nationale Direktion der \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen durch das SSS ersetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 292 enth\u00e4lt Artikel 28 des Gesetzes Nr. 23.660, der besagt, dass trotz des Dekrets, das alle durch das Gesetz Nr. 26.682 geregelten Einrichtungen in den Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 23.660 einbezieht, die Sanktionsregelung des Gesetzes Nr. 26.682 weiterhin f\u00fcr sie gilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 294 hebt Artikel 42 des Gesetzes Nr. 23.660 auf. In Artikel 42 wurde festgelegt, dass die Funktionen und Zust\u00e4ndigkeiten der nationalen Direktion der \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen vom nationalen Institut der \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen (INOS) \u00fcbernommen werden, bis das Gesetz Nr. 23.660 geregelt ist und die neue Organisation ihre Arbeit aufnimmt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00c4nderungen bzgl. des nationalen Krankenversicherungssystems<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 295 des Dekrets \u00e4ndert den letzten Absatz von Artikel 2 des Gesetzes Nr. 23.661 &#8222;Nationales Krankenversicherungssystem&#8220;. Nach dem derzeitigen Wortlaut gelten die in Unterabschnitt i) des Gesetzes Nr. 23.660 genannten Einrichtungen (d.h. alle Einrichtungen, die unter Abschnitt 1 des Gesetzes Nr. 26.682 fallen) als Versicherungsvertreter.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem ersetzt Artikel 296 den Artikel 5, a) des Gesetzes Nr. 23.661. Bisher galt die Versicherung f\u00fcr alle im &#8222;Gesetz \u00fcber die \u00f6ffentlichen Krankenversicherungen&#8220; genannten Leistungsempf\u00e4nger.&nbsp; Mit der neuen Formulierung bezieht sie sich auf alle im Gesetz 23.660 genannten Beg\u00fcnstigten.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 297 ersetzt Artikel 15 des Gesetzes Nr. 23.661 und erweitert den Verweis auf nat\u00fcrliche Versicherungsvertreter, indem er nicht nur die \u00f6ffentlichen Krankenversicherer, sondern auch alle im Gesetz Nr. 23.660 genannten Einrichtungen (einschlie\u00dflich der in Abschnitt 1, Unterabschnitt i) genannten) erw\u00e4hnt.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem ersetzt Artikel 298 des Dekrets Artikel 17. a) des Gesetzes Nr. 23.661. Der neue Wortlaut bezieht sich auf die im Gesetz Nr. 23.660 genannten Einrichtungen und nicht auf die &#8222;im Gesetz \u00fcber die \u00f6ffentliche Krankenversicherung genannten Krankenkassen&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 299 des Dekrets ersetzt den letzten Absatz von Artikel 17 des Gesetzes Nr. 23.661 bez\u00fcglich des nationalen Registers der Versicherungstr\u00e4ger. Darin wird festgelegt, dass die Eintragung es dem Bevollm\u00e4chtigten erm\u00f6glicht, die f\u00fcr die Gesundheitsleistungen bestimmten Mittel gem\u00e4\u00df dem Gesetz Nr. 23.660 zuzuweisen. Die fr\u00fchere Formulierung bezog sich auf die Zuweisung von Gesundheitsleistungen, wie sie im &#8222;Gesetz \u00fcber die \u00f6ffentliche Krankenversicherung&#8220; vorgesehen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus ersetzt Artikel 300 des Dekrets Artikel 21 a) des Gesetzes Nr. 23.661 und legt fest, dass sich das System zur Gew\u00e4hrleistung der im Gesetz vorgesehenen Leistungen auf den Leistungsumfang st\u00fctzt, den die im Gesetz Nr. 23.660 genannten Einrichtungen ihren Leistungsempf\u00e4ngern gew\u00e4hren m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 301 ersetzt Artikel 22a) des Gesetzes Nr. 23.661, der sich auf die Mittel bezieht, aus denen sich der Solidarit\u00e4tsumverteilungsfonds zusammensetzt. Das Dekret legt fest, dass die im Gesetz Nr. 23.660 und seinen \u00c4nderungen genannten Mittel als Finanzierungsquelle einbezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00c4nderungen der Regelung zur \u00dcberpr\u00fcfung der R\u00fcckverfolgbarkeit und der technischen Eignung von aktiven Medizinprodukten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 302 des Dekrets hebt die Abschnitte 6, 7, 8 und 11 des Gesetzes Nr. 26.906 auf. Die Artikel 6 bis 8 legten die Verfahren f\u00fcr die Zulassung, Qualifikationsbescheinigung und technische Pr\u00fcfung von aktiven medizinischen Produkten in Argentinien fest. Artikel 6 erm\u00e4chtigte die Vollzugsbeh\u00f6rde, den Identifizierungsmechanismus f\u00fcr diese Produkte festzulegen. Artikel 7 legte fest, dass die Gesundheitsbeh\u00f6rden die Qualifikationsbescheinigung gem\u00e4\u00df den technischen Pr\u00fcfanforderungen ausstellen sollten. Artikel 8 schloss die technische Pr\u00fcfung bei der Erneuerung von Ger\u00e4ten aus, deren Hersteller w\u00e4hrend der Gew\u00e4hrleistungsfrist die Leistungsmerkmale nachweisen konnten, erm\u00f6glichte aber den biomedizintechnischen Diensten, die Pr\u00fcfung und Kontrolle auch w\u00e4hrend der Garantiezeit durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Andererseits werden in Abschnitt 303 die Abschnitte 51 und 52 in das Gesetz Nr. 26.906 aufgenommen, in denen festgelegt ist, dass die Regulierungsbeh\u00f6rde die aktiven Medizinprodukte bestimmt, die zur Verwendung im Land zugelassen sind. Aktive Produkte, die nicht von der Aufsichtsbeh\u00f6rde zugelassen wurden, d\u00fcrfen nicht verwendet werden. Au\u00dferdem m\u00fcssen die Benutzer aktiver medizinischer Ger\u00e4te die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Installation und Verwendung solcher Ger\u00e4te informieren. Dar\u00fcber hinaus legt die Regulierungsbeh\u00f6rde die Anforderungen und Verfahren f\u00fcr die Verwendung aktiver medizinischer Ger\u00e4te fest und beh\u00e4lt sich das Recht vor, deren Einhaltung zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich ersetzt Artikel 306 den Artikel 16 des Gesetzes Nr. 26.906. Zu den Aufgaben der Regulierungsbeh\u00f6rde geh\u00f6rt die Befugnis, aktive Medizinprodukte zur Verwendung im ganzen Land zuzulassen und die Anwendungsbedingungen f\u00fcr jedes zugelassene Medizinprodukt festzulegen. Das Erfordernis, ein Register f\u00fcr Reparatur- und Wartungsdienste zu f\u00fchren, entf\u00e4llt nun.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Digitalisierung von Verschreibungen<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Handschriftliche Verschreibungen werden durch das Dekret abgeschafft und neue Vorgaben hinsichtlich der Ausstellung elektronischer Verschreibungen eingef\u00fchrt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf das Gesetz Nr. 27.553 \u00fcber elektronische oder digitale Verschreibungen unterstreicht das Dekret die Notwendigkeit seiner Neuformulierung, um vollst\u00e4ndig auf die Verwendung elektronischer Verschreibungen umzustellen. Diese \u00c4nderung zielt darauf ab, die Effizienz der Branche zu erh\u00f6hen, die Kosten zu minimieren und folglich die Wettbewerbsf\u00e4higkeit auf dem Markt zu verbessern.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 307 des Dekrets ersetzt Artikel 1 des Gesetzes \u00fcber die elektronische oder digitale Verschreibung, so dass die Verschreibung und Abgabe von Medikamenten sowie jede andere Form der Verschreibung ausschlie\u00dflich \u00fcber ordnungsgem\u00e4\u00df zugelassene elektronische Plattformen erfolgen muss. Dabei m\u00fcssen die Anforderungen des Gesetzes Nr. 26.529 \u00fcber Patientenrechte gewahrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 308 ersetzt Artikel 3 des Gesetzes Nr. 27.553, und legt fest, dass die nationale Exekutive die notwendigen Fristen f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Digitalisierung der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten sowie jeder anderen Form der Verschreibung festlegen wird. Diese Frist kann nicht \u00fcber den 1. Juli 2024 hinaus verl\u00e4ngert werden. Au\u00dferdem wird die Nutzung von Telemedizin-Plattformen im Gesundheitswesen geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich ersetzt Artikel 309 den Artikel 13 des Gesetzes Nr. 27.553. Auf diese Weise wird der Verweis auf handschriftliche Unterschriften bei der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln gestrichen und auf elektronische oder digitale Unterschriften beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anspruch auf freie Wahl des Krankenversicherungsanbieters (\u00f6ffentlich und privat)&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 311 des Dekrets ersetzt Artikel 13 des Dekrets 504\/1998. Nach dem bisherigen Wortlaut von Artikel 13 mussten die Arbeitnehmer mindestens ein Jahr lang in der \u00f6ffentlichen Krankenversicherung ihrer Branche bleiben, bevor sie das Recht auf einen Wechsel des Anbieters aus\u00fcben konnten. Nach dem neuen Wortlaut von Artikel 13 k\u00f6nnen die Arbeitnehmer das Recht auf Wahl des Versicherungstr\u00e4gers bereits zu Beginn ihrer T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, ohne dass sie ein Jahr warten m\u00fcssen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 312 ersetzt den Artikel 14 des Dekrets Nr. 504\/1998. Der fr\u00fchere Wortlaut von Artikel 14 verlangte, dass die Mitglieder, die das Recht auf einen Wechsel ausge\u00fcbt hatten, mindestens ein Jahr lang bei der gew\u00e4hlten \u00f6ffentlichen Krankenkasse bleiben mussten, um das Wahlrecht erneut aus\u00fcben zu k\u00f6nnen. Der neue Wortlaut von Aritkel 14 sieht vor, dass die Regulierungsbeh\u00f6rde die Mindestdauer festlegt, die die Mitglieder bei der gew\u00e4hlten \u00f6ffentlichen Krankenversicherungsanstalt verbleiben m\u00fcssen. Die Mindestdauer darf jedoch ein Jahr nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00c4nderung des Rechtsrahmens f\u00fcr die Aus\u00fcbung der pharmazeutischen T\u00e4tigkeit und f\u00fcr die Zulassung von Apotheken, Gro\u00dfh\u00e4ndlern und Fachgesch\u00e4fte f\u00fcr Heilkr\u00e4uter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 313 des Dekrets ersetzt den ersten und zweiten Absatz von Artikel 1 des Gesetzes Nr. 17.565 (&#8222;Apothekengesetz&#8220;). Der neue Wortlaut des ersten Abschnitts legt fest, dass die Ausstellung von Rezepten, die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten und rezeptpflichtigen pharmazeutischen Mittel nur in zugelassenen Apotheken erfolgen darf. Diese Verpflichtung scheint sich nicht auf Produkte zu erstrecken, f\u00fcr deren Abgabe kein Rezept erforderlich ist, wie etwa rezeptfreie Medikamente.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus f\u00fcgt Artikel 314 dem Artikel 2 des Gesetzes Nr. 17.565 einen letzten Absatz hinzu, der die M\u00f6glichkeit vorsieht, dass Apotheken in jeder nach geltendem Recht zul\u00e4ssigen Rechtsform gegr\u00fcndet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 315 ersetzt Artikel 4 des Gesetzes Nr. 17.565 und beseitigt das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung der Gesundheitsbeh\u00f6rde f\u00fcr die teilweise oder vollst\u00e4ndige \u00dcbertragung einer Apotheke sowie die Zulassung durch Eintragung des Vertrages in das \u00f6ffentliche Handelsregister.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem entf\u00e4llt die Verpflichtung, die Gesundheitsbeh\u00f6rde \u00fcber Reformen, Erweiterungen, vor\u00fcbergehende oder endg\u00fcltige Schlie\u00dfungen oder Wiederer\u00f6ffnungen von Apotheken zu informieren. Schlie\u00dflich wird der letzte Absatz von Artikel 4 gestrichen, der vorsah, dass jede Apotheke, die l\u00e4nger als 30 aufeinanderfolgende Tage geschlossen bleibt, bei ihrer Wiederer\u00f6ffnung als neue Einrichtung gilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 316 ersetzt Artikel 6 des Gesetzes Nr. 17.565, in dem er festlegt, dass die Apotheken ihre \u00d6ffnungszeiten selbst bestimmen k\u00f6nnen und somit ohne jegliche Einschr\u00e4nkung t\u00e4tig sein k\u00f6nnen, mit der einzigen Verpflichtung, diese Zeiten der Gesundheitsbeh\u00f6rde mitzuteilen und die Gesch\u00e4ftszeiten einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 318 ersetzt Artikel 10 des Gesetzes Nr. 17.565. Nach dem bisherigen Wortlaut mussten Aufzeichnungen (oder digitale Archive) gef\u00fchrt werden f\u00fcr a) Verschreibungen, b) Bet\u00e4ubungsmittelkontrollen, c) Psychopharmaka-Kontrollen, d) Inspektionen und e) andere Aufzeichnungen, die die Beh\u00f6rde f\u00fcr sachdienlich hielt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der neue Wortlaut schreibt vor, dass die Aufzeichnungen digital sein m\u00fcssen. Es wird festgelegt, dass elektronische B\u00fccher, elektronische oder digitale Signaturen und andere technische und rechtliche Anforderungen mit den Vorgaben der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde \u00fcbereinstimmen m\u00fcssen, um die Unver\u00e4nderbarkeit der Aufzeichnungen zu gew\u00e4hrleisten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 319 hebt die Abschnitte 13, 20, 27, 40, 41, 42, 43 und 44 des Gesetzes Nr. 17.565 auf, in denen Folgendes festgelegt war:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Artikel 13 verbot die Einrichtung von Optikergesch\u00e4ften in Apotheken.<\/li><li>Artikel 20 verbot die gleichzeitige Aus\u00fcbung der Berufsbezeichnung eines Arztes oder Zahnarztes neben der Berufsbezeichnung eines Apothekers. Ferner wurde festgelegt, dass ein Apotheker, der auch den Titel eines Biochemikers f\u00fchrt, nicht als technischer Leiter einer Apotheke t\u00e4tig sein darf, w\u00e4hrend er gleichzeitig als technischer Leiter eines klinischen Analyselabors arbeitet. Auch das Verbot der Einrichtung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis in den R\u00e4umlichkeiten einer Apotheke wurde aufgehoben.&nbsp;<\/li><li>Artikel 27 regelte das Verfahren f\u00fcr die au\u00dfergew\u00f6hnliche und vor\u00fcbergehende Abwesenheit des technischen Direktors der Apotheke. Diese Vorschrift wurde gestrichen.<\/li><li>Mit der Aufhebung der Artikel 41 bis 44 wird der gesamte Regelungsrahmen des Gesetzes f\u00fcr Heilkr\u00e4utergesch\u00e4fte aufgehoben. Folglich entf\u00e4llt das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung durch die Gesundheitsbeh\u00f6rde, das Erfordernis eines technischen Leiters, der der Apothekenordnung unterliegt, die Beschr\u00e4nkung der Werbung und die Verpflichtung, ein Pr\u00fcfbuch zu f\u00fchren.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Artikel 320 ersetzt Artikel 25 des Gesetzes Nr. 17.565 und hebt das Verbot auf, dass pharmazeutische Fachkr\u00e4fte die technische Leitung von mehr als einer Apotheke innehaben. In diesem Sinne wird festgelegt, dass ein pharmazeutischer Fachmann, der technischer Leiter von mehr als einer Apotheke ist, verpflichtet ist, die Zubereitung und Abgabe von Arzneimitteln in allen ihm unterstellten Apotheken zu \u00fcberwachen und das Rezeptbuch t\u00e4glich nach der letzten abgegebenen Verschreibung zu unterschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus ersetzt Artikel 321 den Artikel 26 des Gesetzes Nr. 17.565, wodurch die Verpflichtung zur st\u00e4ndigen Anwesenheit des technischen Leiters in der Apotheke aufgehoben wird, sofern keine au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde vorliegen. Stattdessen wird festgelegt, dass bei Abwesenheit des technischen Leiters in der Apotheke die Apotheke geleitet werden kann von: a) einem Hilfsapotheker, der in diesen F\u00e4llen \u00e4rztliche Verordnungen ausstellen darf; oder b) Versandassistenten, die in diesem Fall nur mit Genehmigung des technischen Leiters \u00e4rztliche Verordnungen ausstellen d\u00fcrfen, wie in den Vorschriften vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus ersetzt Artikel 322 den Abschnitt 28.d) des Gesetzes Nr. 17.565, der die Verpflichtung des technischen Leiters, einen Plan der zugelassenen R\u00e4umlichkeiten der Apotheke zu besitzen, ausschlie\u00dft. In der jetzigen Fassung wird diese Vorschrift durch die Verpflichtung ersetzt, lediglich einen Nachweis \u00fcber die Zulassung des Betriebs vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 323 ersetzt Artikel 36 des Gesetzes Nr. 17.565 und hebt im neuen Wortlaut das Verbot f\u00fcr Gro\u00dfh\u00e4ndler auf, Rezepte abzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 324 ersetzt Artikel 38.a) des Gesetzes Nr. 17.656. Das Dekret legt fest, dass der Inhaber der Genehmigung f\u00fcr eine Gro\u00dfhandelseinrichtung und ihr technischer Leiter sicherstellen m\u00fcssen, dass die Arzneimittel und Produkte, die in die T\u00e4tigkeit der Einrichtung einbezogen sind, ausschlie\u00dflich von Personen erworben werden, die zu ihrem Verkauf berechtigt sind, und dass diese wiederum nur an Apotheken und Labore oder direkt an die \u00d6ffentlichkeit abgegeben werden, wenn sie sich auch als \u00f6ffentliche Einzelhandelsapotheke konstituieren wollen. Durch diese Einbeziehung wird den Gro\u00dfh\u00e4ndlern die M\u00f6glichkeit des Direktverkaufs an die \u00d6ffentlichkeit einger\u00e4umt, wenn sie beschlie\u00dfen, sich auch als Einzelhandelsapotheke niederzulassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 325 schlie\u00dflich ersetzt den letzten Absatz von Abschnitt 40 des Gesetzes Nr. 17.565. Nach dem bisherigen Wortlaut mussten die B\u00fccher, die die Gro\u00dfh\u00e4ndler zu f\u00fchren hatten, nummeriert und gebunden sein, leserlich geschrieben, ohne die Reihenfolge der Verkaufsunterlagen zu ver\u00e4ndern, und es durften keine Notizen gel\u00f6scht werden. Nach dem neuen Wortlaut m\u00fcssen diese B\u00fccher elektronisch gef\u00fchrt werden, ohne dass die Reihenfolge der Verkaufsbelege ge\u00e4ndert wird.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"6\"><li><strong>\u00c4nderungen des Mietgesetzes&nbsp;<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Das Dekret hebt das Gesetz 27.221 \u00fcber die Verpachtung von Immobilien f\u00fcr den Tourismus und das Pachtgesetz 27.551 auf. Au\u00dferdem enth\u00e4lt es \u00c4nderungen des Zivil- und Handelsgesetzbuches, welche sich auf die Vermietung von Wohnraum auswirken.<\/p>\n\n\n\n<p>Die relevantesten \u00c4nderungen im Bereich der Immobilienvermietung:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Parteien k\u00f6nnen die H\u00f6he der Kaution und die W\u00e4hrung in der diese geleistet werden soll, selbst bestimmen. Auch k\u00f6nnen die Parteien selbst entscheiden, auf welchem Weg die Kaution am Ende wieder zur\u00fcckgezahlt werden soll.<\/li><li>Die Pachtvertr\u00e4ge k\u00f6nnen in der gesetzlichen W\u00e4hrung oder in Fremdw\u00e4hrung abgeschlossen werden. Der Mieter kann nicht verlangen, dass die Zahlung in einer anderen als der im Vertrag festgelegten W\u00e4hrung akzeptiert wird.<\/li><li>Die Parteien k\u00f6nnen die Anpassung des Mietwerts vereinbaren. Es kann jeder von den Parteien vereinbarte Index verwendet werden, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um einen \u00f6ffentlichen oder privaten Index handelt, und zwar in der gleichen W\u00e4hrung, in der die Mieten vereinbart wurden. Wird der gew\u00e4hlte Index w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrags nicht mehr ver\u00f6ffentlicht, wird ein offizieller, vom nationalen Institut f\u00fcr Statistik und Volksz\u00e4hlung (Instituto -nacional de Estadistica y Censo) ver\u00f6ffentlichter Index mit \u00e4hnlichen Merkmalen verwendet, wenn der Preis in gesetzlicher W\u00e4hrung festgelegt ist, oder ein Index, der in dem Land, das die vereinbarte Zahlungsw\u00e4hrung ausgibt, dieselbe Funktion erf\u00fcllt.<\/li><li>Die Parteien k\u00f6nnen die F\u00e4lligkeit der Mietzahlungen selbst bestimmen. Zwischen den einzelnen Mietzahlungen muss jedoch mindestens ein Monat liegen.&nbsp;<\/li><li>Die Laufzeit des Mietvertrags muss von den Parteien festgelegt werden, und wenn keine Laufzeit festgelegt wurde, gelten folgende Regelungen:<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Bei befristeter Laufzeit ergibt sich die Frist aus den vor Ort geltenden Gewohnheiten, an denen sich das Mietobjekt befindet.<\/li><li>Bei Mietvertr\u00e4gen \u00fcber Wohnraum, m\u00f6bliert oder unm\u00f6bliert, betr\u00e4gt die Mietdauer zwei Jahre.<\/li><li>Bei Mietvertr\u00e4gen, welche nicht Wohnzwecken dienen, betr\u00e4gt die Mietdauer drei Jahre.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu k\u00fcndigen, indem er 10 % des Restbetrags des k\u00fcnftigen Mietpreises zahlt, ab dem Datum der K\u00fcndigung bis zum vertraglich vereinbarten Beendigungsdatum.<\/li><li>Der Vermieter kann den Vertrag aus Gr\u00fcnden, die dem Mieter zuzurechnen sind, aus jedem im Vertrag festgelegten Grund k\u00fcndigen, abgesehen von den bereits in Artikel 1219 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs festgelegten F\u00e4llen.<\/li><li>Der Vermieter hat die Verpflichtung, das Objekt in einem zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten, es sei denn, der Schaden wurde unmittelbar oder mittelbar vom Mieter verursacht.<\/li><li>Der Mieter kann die Kosten und Forderungen des Vermieters nicht mehr mit den Geb\u00fchren aus dem Mietvertrag verrechnen.<\/li><li>Die Verpflichtung des Vermieters, f\u00fcr notwendige Verbesserungen des Mieters an der Mietsache aufzukommen, auch wenn diese nicht vereinbart wurden, wenn der Vertrag ohne Verschulden des Mieters &#8211; au\u00dfer bei Zerst\u00f6rung der Sache &#8211; beendet wird, wurde aufgehoben.<\/li><li>Der Artikel, der die M\u00f6glichkeit vorsieht, die andere Partei innerhalb der letzten drei Monate des Mietvertrags zu benachrichtigen und sie aufzufordern, den Vertrag innerhalb einer Frist von h\u00f6chstens 15 Kalendertagen zu verl\u00e4ngern, wurde gestrichen. Auch die M\u00f6glichkeit des Mieters, den Vertrag aufgrund des Schweigens oder der Weigerung des Vermieters im Voraus ohne Zahlung einer Entsch\u00e4digung zu k\u00fcndigen, wurde aufgehoben.<\/li><li>Immobilienmietvertr\u00e4ge zu touristischen, Urlaubs- oder \u00e4hnlichen Zwecken mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten (durch einen einzigen Vertrag oder durch aufeinander folgende Vertr\u00e4ge) unterliegen nicht mehr den f\u00fcr Beherbergungsvertr\u00e4ge geltenden Vorschriften.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"7\"><li><strong>Aufhebung des Bondengesetzes&nbsp;<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Mit der Aufhebung des Gesetzes 26.737 \u00fcber l\u00e4ndliche Grundst\u00fccke werden bestimmte Beschr\u00e4nkungen aufgehoben, die f\u00fcr ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche oder juristische Personen gelten, die auf argentinischem Staatsgebiet l\u00e4ndliche Grundst\u00fccke erwerben m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<p>Folgende Beschr\u00e4nkungen entfallen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Ausl\u00e4nder d\u00fcrfen nicht mehr als 15 % der l\u00e4ndlichen Grundst\u00fccke im gesamten Staatsgebiet oder im Gebiet der jeweiligen Provinz, Gemeinde oder gleichwertigen Verwaltungseinheit, in der sich die Immobilie befindet, besitzen oder innehaben;<\/li><li>Personen mit derselben ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigkeit d\u00fcrfen gemeinsam nicht mehr als 30 % der oben genannten 15 % der l\u00e4ndlichen Fl\u00e4chen besitzen oder innehaben;<\/li><li>ein und dieselbe ausl\u00e4ndische Person darf nicht mehr als tausend Hektar in der argentinischen Kernzone (n\u00f6rdlich der Provinz Buenos Aires und s\u00fcdlich der Provinzen C\u00f3rdoba und Santa Fe) oder eine diesen tausend Hektar entsprechende Fl\u00e4che im Rest des Landes besitzen;<\/li><li>Ausl\u00e4nder d\u00fcrfen kein Land besitzen, das &#8222;gro\u00dfe und st\u00e4ndige Gew\u00e4sser&#8220; (wie Fl\u00fcsse, Meere, Seen etc.) enth\u00e4lt oder an diesen angrenzt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Aufgrund dessen, dass diese Beschr\u00e4nkungen aufgehoben werden, ist es Ausl\u00e4ndern nun m\u00f6glich, l\u00e4ndliche Grundst\u00fccke f\u00fcr beliebige Zwecke zu erwerben. Allerdings wird diese M\u00f6glichkeit durch eine Regelung aus dem Dekret 15.385\/1944 beschrankt, die&nbsp; besagt, dass Ausl\u00e4nder, die innerhalb des argentinischen Grenzstreifens (150 km, wenn die Grenze zu Lande verl\u00e4uft, und 50 km, wenn die Grenze zur See verl\u00e4uft) l\u00e4ndliche und\/oder st\u00e4dtische Grundst\u00fccke erwerben wollen, zuvor die Genehmigung der Nationalen Direktion f\u00fcr technische Grenzangelegenheiten (eine derzeit dem Innenministerium unterstellte Beh\u00f6rde) einholen m\u00fcssen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"8\"><li><strong>Reformen im Energiebereich&nbsp;<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Der Abschnitt \u00fcber Energie in dem Dekret hebt ein Gesetz \u00fcber die Strom\u00fcbertragung, spezifische Bestimmungen \u00fcber die Regelung der dezentralen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, bestimmte Dringlichkeitserlasse im Zusammenhang mit dem Elektrizit\u00e4tssektor und eine Regelung \u00fcber H\u00f6chstlaufzeiten in Vertr\u00e4gen \u00fcber die Lieferung von Brennstoffen an Tankstellen auf. Da diese \u00c4nderungen f\u00fcr bestimmte Umst\u00e4nde gelten, bedeuten sie grunds\u00e4tzlich keine wesentlichen \u00c4nderungen f\u00fcr den Energiesektor. Das Wichtigste f\u00fcr diese Branche ist wahrscheinlich die wirksame Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen f\u00fcr Kohlenwasserstoffe, Erdgas und Elektrizit\u00e4t sowie eine spezifische F\u00f6rderregelung f\u00fcr die Produktion und den Export von Kohlenwasserstoffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Dekret erm\u00e4chtigt das Energiesekretariat, die Struktur der geltenden Subventionen f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Erdgas- und Elektrizit\u00e4tsversorgungsunternehmen, die der f\u00f6deralen Gerichtsbarkeit unterstehen, in \u00dcbereinstimmung mit dem durch das Notstandsdekret 22\/2023 erkl\u00e4rten Notstand des nationalen Energiesektors und der darin festgelegten Tarifrevision anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch gibt es eine Reihe von Bestimmungen, die zwar nicht unter den Energiebereich fallen, aber dennoch erhebliche Auswirkungen auf die Industrie haben k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die Regelung des nationalen Ankaufs, die Aufhebung des Versorgungsgesetzes, spezifische \u00c4nderungen des Zivil- und Handelsgesetzbuchs und des Zollkodex, die Arbeitsregelung und die Bodenregelung.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"9\"><li><strong>\u00c4nderungen des argentinischen Digitalgesetzes und des Gesetzes \u00fcber audiovisuelle Kommunikationsdienste<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Durch die \u00c4nderungen des Gesetzes Nr. 26,522 \u00fcber audiovisuelle Kommunikationsdienste und das Gesetz Nr. 27.078 \u00fcber digitale Medien in Argentinien soll die bestm\u00f6gliche Weiterentwicklung von Kommunikationsdiensten erm\u00f6glicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 326 \u00e4ndert Artikel 45 des Gesetzes Nr. 26.522 in der Fassung des Dekrets 267 vom 29. Dezember 2015 dahingehend, dass nat\u00fcrliche oder juristische Personen auf lokaler Ebene bestimmte Grenzen bei der Vergabe von Lizenzen f\u00fcr audiovisuelle Kommunikationsdienste einhalten m\u00fcssen, jedoch mehr jetzt mehr Lizenzen besitzen d\u00fcrfen als zuvor. Diese Grenzen umfassen eine Amplitudenmodulationslizenz (AM) f\u00fcr den Tonrundfunk, eine FM-Tonrundfunkkonzession oder bis zu zwei Lizenzen unter bestimmten Bedingungen sowie eine offene Fernsehrundfunkzulassung. Die Gesamtsumme von mehr als vier Lizenzen in einem Hauptversorgungsgebiet oder einer sich mehrheitlich \u00fcberschneidenden Gruppe von Lizenzen darf nicht \u00fcberschritten werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 327 hebt die Beschr\u00e4nkung in Artikel 46 des Gesetzes 26,522 auf, die das Zusammentreffen von Lizenzen f\u00fcr Satelliten-Direkt\u00fcbertragungsdienste und mobile Rundfunkdienste mit Lizenzen f\u00fcr andere gesch\u00fctzte Dienste anderer Art oder Natur verhindert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00c4nderungen, die in das Gesetz Nr. 27.078 \u00fcber digitale Medien aufgenommen wurden, um mehr Alternativen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (\u201cTIC\u201d, nach der spanischen Abk\u00fcrzung) zu erm\u00f6glichen, lauten wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Art. 329 \u00e4ndert Artikel 10 des Gesetzes Nr. 27.078 dahingehend, dass die Definition des Begriffs \u201eAbonnement-Rundfunk&#8220; auch Abonnement-Rundfunkdienste \u00fcber eine Satellitenverbindung umfasst; daher gibt es f\u00fcr diese Art von Diensten keine unterschiedliche Behandlung mehr, die auf der Art der Verbindung beruht. Dienste dieser Art werden jetzt ausschlie\u00dflich durch das Gesetz Nr. 27.078 geregelt (Art. 6 inc a. LAD &#8211; Art. 328 DNU 70\/2023) und nicht durch das Gesetz 26.522, wie es f\u00fcr Dienste mit Satellitenverbindung der Fall war (Art. 10 LAD &#8211; Art. 329 DNU 70\/2023).<\/li><li>In \u00dcbereinstimmung mit der zuvor genannten Definition \u00fcber \u201eAbonnement-Rundfunk\u201c wird als Dienst, der von den TIC-Lizenznehmern registriert werden kann, der Abonnement-Rundfunkdienst \u00fcber eine beliebige Verbindung aufgenommen (Art. 10 LAD &#8211; Art. 329 der DNU 70\/2023).<\/li><li>Die Bereitstellung von Satellitenanlagen wird kostenlos sein. Eine Genehmigung f\u00fcr die Bereitstellung ist nicht mehr erforderlich, aber die Eigent\u00fcmer von Satellitenkommunikationssystemen m\u00fcssen sich f\u00fcr deren Betrieb registrieren lassen, um die Nutzung der Funkfrequenzen zu koordinieren und St\u00f6rungen anderer Systeme gem\u00e4\u00df den von der Anwendungsbeh\u00f6rde erlassenen Vorschriften zu vermeiden. Es bleibt jedoch der Absatz bestehen, der bestimmt, dass die Erbringung jeglicher TIC-Dienste \u00fcber Satellit der allgemeinen Regelung f\u00fcr die Erbringung von TIC-Diensten unterliegt, der in Gesetz Art 34 Gesetz Nr. 27.078 festgelegt ist.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der \u00c4nderungen des Gesetzes Nr. 25.877 \u00fcber das Arbeitsrecht wurden Telekommunikationsdienste, einschlie\u00dflich Internet und Satellitenkommunikation, als wesentliche Dienste und Radio- und Fernsehdienste als T\u00e4tigkeiten von \u00fcbergeordneter Bedeutung aufgenommen. Diese \u00c4nderung wurde eingef\u00fchrt, um bei kollektiven Arbeitskampfma\u00dfnahmen eine Mindestdeckungssumme der Leistungen gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen (Art. 24 Gesetz 25.877 &#8211; Art. 97 DNU 70\/2023).<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"10\"><li><strong>\u00c4nderungen des gesetzlichen Rahmens f\u00fcr den Luftverkehr&nbsp;<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die neuen Ma\u00dfnahmen stellen die bedeutendste Ver\u00e4nderung seit Jahrzehnten im Hinblick auf die Liberalisierung des Luftverkehrsmarktes dar. Das Dekret hob wichtige Vorschriften zur Luftverkehrspolitik auf und f\u00fchrte bedeutende \u00c4nderungen in das Luftfahrtgesetzbuch ein. Die \u00c4nderungen werden damit begr\u00fcndet, dass die argentinische Luftverkehrspolitik die Entwicklung der kommerziellen Luftfahrtindustrie behindert habe, die ein grundlegender Pfeiler f\u00fcr die f\u00f6derale Integration und die wirtschaftliche und touristische Entwicklung des Landes sei. Die \u00c4nderungen zielen darauf ab, den Wettbewerb auf dem Markt zu erh\u00f6hen, wof\u00fcr viele der bisher geltenden Beschr\u00e4nkungen gelockert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Dekret hebt das Gesetzesdekret 12.507\/56 (nationale Luftfahrtpolitik), das Gesetz 19.030 (nationale Politik f\u00fcr den kommerziellen Luftverkehr) und alle wesentlichen Vorschriften der vorherigen Regulierung auf.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus sieht das Dekret die \u00c4nderung mehrerer Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes vor, die in vielen F\u00e4llen Gegenstand gr\u00f6\u00dferer Durchf\u00fchrungsbestimmungen sein werden, die in Zukunft erlassen werden. Zu den wichtigsten \u00c4nderungen des Luftfahrtgesetzes geh\u00f6ren die folgenden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der neue Text von Artikel 2 qualifiziert die kommerzielle Zivilluftfahrt als wesentlichen Dienstleitung. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Dekret durch eine fr\u00fchere Reform der arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gesetzes 25.877 die kommerzielle Luftfahrt und die Flugsicherung als wesentliche Dienstleistungen qualifiziert und somit eine Versorgung von nicht weniger als 75 % garantiert sein muss, auch im Falle von Tarifstreitigkeiten.&nbsp;&nbsp;<\/li><li>Au\u00dferdem sieht das Dekret die M\u00f6glichkeit vor, den innerstaatlichen und internationalen Luftverkehr stark zu liberalisieren. So soll der Zugang zum Verkehr und Betrieb von Luftfahrzeugen der allgemeinen und der gewerblichen Luftfahrt gef\u00f6rdert werden, indem der Markt f\u00fcr internationale Unternehmen ge\u00f6ffnet wird. Dar\u00fcber hinaus werden die Voraussetzungen f\u00fcr die Flughafendienstleister flexibler gestaltet. Die Luftfahrtbeh\u00f6rde muss diese nach den Grunds\u00e4tzen der Sicherheit, des freien Wettbewerbs und des Marktzugangs regeln (neuer Artikel 29a).&nbsp;<\/li><li>Die Voraussetzungen f\u00fcr den Besitz eines argentinischen Luftfahrzeugs werden ebenfalls flexibler gestaltet, potentielle Personen und Miteigent\u00fcmern mussen nur noch einen \u201crechtlichen\u201d argentinischen Wohnsitz nachweisen und und nicht mehr einen &#8222;tats\u00e4chlichen&#8220; (neuer Artikel 48).&nbsp;<\/li><li>Was die Vertr\u00e4ge \u00fcber die Nutzung von Flugzeugen betrifft, k\u00f6nnen die Parteien Inhalt und Form selbst bestimmen; nur die Vertr\u00e4ge, durch die die Rolle des Betreibers \u00fcbertragen wird, bed\u00fcrfen der Schriftform und der Registrierung (neuer Artikel 68).&nbsp;<\/li><li>Artikel 95 sieht vor, dass die Genehmigung f\u00fcr die Aus\u00fcbung der kommerziellen Luftverkehrst\u00e4tigkeit f\u00fcr ausl\u00e4ndische Flaggengesellschaften den internationalen Normen und Abkommen unterliegt und dass die Exekutive sich um die Einhaltung der Grunds\u00e4tze der Gegenseitigkeit bem\u00fchen wird.&nbsp;<\/li><li>In Bezug auf den Betrieb inl\u00e4ndischer Luftverkehrsdienste wird in Artikel 97 der Absatz gestrichen, der die M\u00f6glichkeit ausl\u00e4ndischer Luftfahrtunternehmen einschr\u00e4nkte, Flugg\u00e4ste, Fracht oder Post im argentinischen Inland zu bef\u00f6rdern.&nbsp;<\/li><li>Auch werden die Anforderungen an die Gr\u00fcndung von Unternehmen, die inl\u00e4ndische Luftverkehrsdienste betreiben, gelockert (neuer Artikel 99).&nbsp;<\/li><li>Die Luftverkehrsdienste unterliegen nicht mehr der Konzessionspflicht durch Exekutive, sondern nur noch der Genehmigungspflicht. Eine Genehmigung beinhaltet die Erlaubnis, unterschiedliche Flugrouten innerhalb Argentiniens zu nutzen und ist zeitlich unbeschr\u00e4nkt. Eine Konzession enthielt lediglich die Erlaubnis, bestimmte Flugrouten \u00fcber einen zeitlich beschr\u00e4nkten Zeitraum zu nutzen, und eine Verl\u00e4ngerung der Konzession musste beantragt werden. Der neue Wortlaut schreibt auch keine \u00f6ffentliche Anh\u00f6rung f\u00fcr die Erteilung der Konzession vor (neuer Artikel 102).&nbsp;<\/li><li>Die Erteilung dieser Genehmigungen f\u00f6rdert einen gesunden Wettbewerb in \u00dcbereinstimmung mit den Grunds\u00e4tzen der Marktfreiheit (neuer Artikel 104).&nbsp;<\/li><li>Die Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb von Flugzeugen innerhalb Argentiniens f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen durch die Exekutive wird flexibler gestaltet.&nbsp; Allerdings muss nach dem Abkommen der Gegenseitigkeit und nach dem Abkommen \u00fcber die doppelte \u00dcberwachung der Betriebssicherheit, weiterhin gew\u00e4hrleistet sein, dass diese Flugzeuge von argentinischem Personal bemannt, betreut und gewartet werden (neue Artikel 107 und Artikel 113).&nbsp;<\/li><li>Nach der neuen Regelung k\u00f6nnen die Unternehmen die Tarife frei festlegen (Artikel 109).&nbsp;<\/li><li>Unternehmens\u00fcbergreifende Vereinbarungen unterliegen dem Kartellrecht und bed\u00fcrfen keiner vorherigen Genehmigung mehr (neuer Artikel 110).<\/li><li>Ein neuer Artikel 128 wird eingef\u00fcgt, der besagt, dass die Exekutive eine Zivilluftfahrtpolitik entwickelt und umsetzt, die das Wachstum des Sektors auf der Grundlage von Sicherheitsprinzipien und Handelsfreiheit f\u00f6rdert. Diese Politik zielt darauf ab, den freien gegenseitigen Zugang zu Luftverkehrsm\u00e4rkten zu erm\u00f6glichen und die internationale sowie inl\u00e4ndische Konnektivit\u00e4t zwischen nationalen und ausl\u00e4ndischen Betreibern zu unterst\u00fctzen.<\/li><li>Zur St\u00e4rkung der Autonomie des Luftverkehrsrechts und zur Herstellung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen den Interessen der Flugg\u00e4ste und der Luftfahrtunternehmen, enth\u00e4lt das Dekret einen neuen Artikel, der vorsieht, dass die Luftfahrtbeh\u00f6rde eine Verordnung \u00fcber den Schutz der Fluggastrechte erl\u00e4sst.<\/li><li>Die neuen Bestimmungen tragen auch der Modernisierung der Luftfahrtindustrie Rechnung. So werden die Existenz unbemannter Flugzeuge und die m\u00f6gliche Regulierung von Flugzeugen, die durch k\u00fcnstliche Intelligenz gesteuert werden, ber\u00fccksichtigt. Auch die Digitalisierung von Luftfahrtverfahren und -dokumenten wird gef\u00f6rdert.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"11\"><li><strong>\u00c4nderungen der Zollverfahren<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Das Dekret enth\u00e4lt eine Reihe von \u00c4nderungen des Custom Codes (Law No. 22.415), die die M\u00f6glichkeiten der beteiligten Wirtschaftsakteure bei der Anmeldung von Waren flexibler gestalten und auf die Digitalisierung der Prozesse abzielen. Auch sollen die Zollverfahren vereinfacht werden, damit die Zollkontrollen und Zollabfertigungen effizienter durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Folgende \u00c4nderungen sind dabei von besonderer Bedeutung:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Aufnahme von Artikel 120bis in den Zollkodex, der die Digitalisierung aller vor den Zollbeh\u00f6rden durchgef\u00fchrten Prozesse und Verfahren vorschreibt, die digitale Unterschrift einf\u00fchrt und Papier lediglich in Ausnahmen zul\u00e4sst.<\/li><li>Mit dem neuen Artikel 120 der soll den Wirtschaftsbeteiligten mehr Rechtssicherheit geboten werden. Er sieht die obligatorische Ver\u00f6ffentlichung aller Zollvorschriften vor und besagt, dass ein ausreichender Zeitraum zwischen der Ver\u00f6ffentlichung der Vorschriften und ihres in Kraft treten liegen muss.&nbsp;<\/li><li>Ein weitere \u00c4nderung, welche den Au\u00dfenhandelsunternehmen Sicherheit bietet, sind die Reformen in Bezug auf Vorabentscheidungen bei Einfuhren (Artikel 226) und Ausfuhren (Artikel 323). Die Vorabentscheidung ist als verbindliche Absprache zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollbeh\u00f6rde \u00fcber die Einreihung, den Ursprung, den Wert und alle anderen Elemente, die f\u00fcr die Anwendung der geltenden Zoll- und Steuerregelung erforderlich sind, zu qualifizieren.&nbsp;<\/li><li>In diesem Zusammenhang wurde auch die B\u00fcrgschaftsregelung flexibler gestaltet, um die Zollabfertigung zu beschleunigen. Es wurde festgelegt, dass die Wirtschaftsbeteiligten Sicherheiten leisten und die Abfertigung beantragen k\u00f6nnen, wenn sie mit steuerlichen Problemen konfrontiert sind und\/oder wegen angeblicher Verst\u00f6\u00dfe gegen die Zollvorschriften mit Geldbu\u00dfen zu rechnen haben. Eine \u00dcberlassung der Waren ist somit nicht mehr erforderlich. F\u00fcr den Fall, dass der Zoll die Stellung einer solchen Sicherheit ablehnt, gilt ein neues Rechtsmittelverfahren. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen die F\u00e4lle, in denen das System anwendbar ist, durch Verordnungen erweitert werden.<\/li><li>Das Dekret erlaubt es dem Importeuren, die Zollanmeldung bis zu f\u00fcnf Tage vor dem Eintreffen der Waren einzureichen (Abschnitt 279), um die Zollabfertigung zu beschleunigen.<\/li><li>Schlie\u00dflich sieht Artikel 153 vor, dass die nationale Exekutive den Beitritt zu bestehenden internationalen \u00dcbereinkommen anstreben muss, die Innovation und weniger B\u00fcrokratie bei den Verwaltungs- und Kontrollverfahren im Zollbereich bedeuten. Ziel ist es, die Kosten zu senken und die Einbindung Argentiniens in den internationalen Markt zu f\u00f6rdern.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Weitere Ma\u00dfnahme zur wirtschaftlichen Deregulierung im Zollbereich bestehen darin, dass jede nat\u00fcrliche oder juristische Person Zollvorg\u00e4nge anmelden kann, ohne in ein spezielles Register eingetragen werden zu m\u00fcssen und ohne einen Zollbeamten f\u00fcr diese Vorg\u00e4nge einschalten zu m\u00fcssen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Daf\u00fcr wird Artikel 37 des Custom Codes ge\u00e4ndert. Darin wird festgelegt, dass nat\u00fcrliche oder juristische Personen die Abfertigung und Bestimmung der Waren selbst oder durch eine bevollm\u00e4chtigte Person vornehmen k\u00f6nnen. Nach dem bisherigen Wortlaut mussten nat\u00fcrliche Personen die Warenanmeldung unter Einschaltung eines Zollbeamten vornehmen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Sinne wurde auch Artikel 92 des Custom Code ge\u00e4ndert und festgelegt, dass alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen Zollabfertigungen beantragen und Au\u00dfenhandelsgesch\u00e4fte t\u00e4tigen k\u00f6nnen, ohne sich in ein Register eintragen lassen zu m\u00fcssen. Diese \u00c4nderung bedeutet die Abschaffung des von der Generalzolldirektion gef\u00fchrten Registers der Importeure und Exporteure.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"3\"><li><strong>G\u00fcltigkeit des Dekrets und m\u00f6gliche Szenarien&nbsp;<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Das Dekret wurde 8 Tage nach seiner Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt g\u00fcltig, also am 29. Dezember 2023. Um g\u00fcltig zu bleiben, m\u00fcssen der argentinische Senat und die Abgeordnetenkammer jedoch zun\u00e4chst das Dekret annehmen. Keine der beiden gesetzgebenden Kammern kann den Text des Dekrets \u00e4ndern, neue Artikel hinzuf\u00fcgen oder Teile des urspr\u00fcnglichen Textes herausnehmen. Das Dekret wird in seiner Gesamtheit gepr\u00fcft und kann vom Parlament abgelehnt oder angenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus rechtlicher Sicht gibt es drei m\u00f6gliche Szenarien:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Wenn keine der beiden Parlamentskammern das Dekret ablehnt, bleibt es in Kraft;&nbsp;<\/li><li>Wenn nur eine der Parlamentskammern ihn annimmt und die andere ihn ablehnt, bleibt das Dekret ebenfalls in Kraft;&nbsp;<\/li><li>Wenn beide Parlamentskammern ihn ablehnen, wird das Dekret au\u00dfer Kraft gesetzt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Seit der Verabschiedung des Gesetzes 26122 im Jahr 2006 wurden kein DNUs von beiden Kammern des Kongresses abgelehnt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 21. 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